Bärendienst für Mensch und Natur

Quelle: www.bvbb-evGRÜNE LIGA Berlin und NABU Berlin kritisieren handwerkliche Mängel bei Gesetzesnovelle
Die EU hat Defizite im deutschen Luftverkehrsrecht gerügt und fordert, dass in Zukunft auch für die Festlegung von Flugrouten einheitlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden soll. Doch letzte Veröffentlichungen aus dem Bundesverkehrsministerium stimmen Naturschützer misstrauisch.
Deutschland muss beim deutschen Luftverkehrsrecht kräftig nachbessern. Doch der bisher bekannte Gesetzesentwurf erweckt den Anschein, als ob man sich in diesem Haus noch nie mit einer UVP wirklich auseinander gesetzt hat. Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will zwar eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Flugrouten – wie von der EU gefordert – gesetzlich einführen. Allerdings soll diese Prüfung keinen Lärmschutz umfassen. Die beiden Berliner Naturschutzverbände GRÜNE LIGA und NABU hatten seinerzeit gegen die Veränderung der Flugrouten am BER-Airport bei der Europäischen Kommission Beschwerde eingelegt. Sie sehen ihre Bestrebungen verbindliche Rechtsgrundlagen für Flughafen und –routen zu schaffen nun konterkariert, denn eine UVP umfasst immer Natur und Mensch.

Schutzgüter Natur und Mensch?

Die neuesten Informationen über die Flugrouten-Diskussion am BER kamen eher zaghaft daher und wären in den allgemeinen schlechten Nachrichten über die Ewig-Baustelle Hauptstadtflughafen fast untergegangen. Mittlerweile ist klar, dass die von der Bundesregierung geplanten Auflagen für Flugrouten Mensch und Natur einen Bärendienst erwiesen haben. Natürlich ist es gut, dass Natur- und Umweltschutz hier wieder neue Aufmerksamkeit bekommen, die man ja lange in Abrede stellte. Aber, dass nun gleichzeitig das wichtige Schutzgut Mensch ins Hintertreffen geraten soll, kritisieren die beiden Berliner Naturschutzverbände GRÜNE LIGA und NABU scharf.

Umweltverträglichkeitsprüfung ist mehr

Bisher wurden UVP und Naturverträglichkeitsprüfung lediglich im vorgelagerten Planfeststellungsverfahren mit den als wahrscheinlich angenommen Flugrouten durchgeführt. Spätere Änderungen der Flugrouten wurden nicht erneut überprüft. Bereits 2012 hatten die beiden Naturschutzverbände deshalb Beschwerde bei der Europäischen Kommission eingelegt und Recht bekommen: die Änderung von Flugrouten benötigt eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung. Zu prüfen sind hierbei aber mehr Schutzgüter als jetzt von Bundesverkehrsminister Dobrint angekündigt.

„Zu einer vollständigen UVP gehören die Untersuchungen der Schutzgüter Mensch UND Natur“, kritisiert Anja Sorges, Geschäftsführerin und Pressesprecherin vom NABU Berlin, die handwerklichen Mängel der bundesministerialen Ankündigung. „Hier entsteht der Eindruck, dass bewusst ein Keil zwischen den Naturschutz und die durch den Fluglärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger getrieben werden soll“, ergänzt Karen Thormeyer von der GRÜNEN LIGA. Beide Naturschutzverbände haben in den letzten Jahren und Monaten immer wieder darauf hingewiesen, dass zu einer vollständigen Prüfung alle Komponenten gehören müssen.

Für Rückfragen durch Vertreter der Medien stehen zur Verfügung:

Anja Sorges, NABU Berlin, Geschäftsleitung & Presse, presse@nabu-berlin.de,
(030) 9 86 08 37 -17

Karen Thormeyer, GRÜNE LIGA Berlin, Geschäftsführung, (030) 443391-0

Siehe auch: GRÜNE LIGA mit EU-Beschwerde erfolgreich

 


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