Bundesverwaltungsgericht gegen strenges Nachtflugverbot

Der Rechtsstaat lebt von der Akzeptanz seiner Entscheidungen – und das gilt insbesondere für Planfeststellungsbeschlüsse und Gerichtsurteile – durch seine Bürger.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Oktober gegen ein strenges Nachtflugverbot setzt keine neuen Maßstäbe, da es der Planfeststellungsbehörde weitesten Ermessensspielraum zubilligt. Besonders kritisch zu sehen sind das Durchwinken einer bereits im Ansatz fehlerhaften Prognose und die Beeinträchtigung der Grundrechte der Fluglärmbetroffenen durch bis zu 103 Flüge in einer Nacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat keine Maßstäbe entwickelt, wie mit der Verlagerung von Nachtflügen in den Tag umzugehen ist. Das deutet daraufhin, dass eine Kontrolle der Abwägung, bei der Grundrechte zu berücksichtigen waren, nicht oder nur sehr eingeschränkt vorgenommen wurde.

Umso weniger wird dieses Urteil auf Akzeptanz bei Bürgern und Gemeinden stoßen. Aussagen zu Wertverlusten durch nächtlichen Fluglärm und zum Wertermittlungsstichtag wird man vergeblich suchen.

Das Urteil stellt keine Sternstunde für die Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Positiv ist einzuschätzen, dass das Primat der Politik aufgezeigt wurde. Eine Landesregierung die Grundrechtsbeeinträchtigungen ihren Bürgern zumutet ist der langfristige Verlierer. Da helfen auch keine Pyrrhussiege.

Weitere Informationen:
Initiative für ein Nachtflugverbot
Eckard Bock, Tel. 0177/4644817
www.vuv-verein.de


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