Die Bundeskontaktstelle Luftverkehr der GRÜNEN LIGA kritisiert die „plötzliche“ Verlärmung großer Teile Berlins und Städte und Siedlungen Brandenburgs durch die zu erwartenden Flugroutenfestlegung der Deutschen Flugsicherung (DFS).
„Es ist ein Anachronismus, mit der Inbetriebnahme des BBI die Verlärmung vieler Menschen durch die Wahl des Standortes des Großflughafens am Standort Schönefeld mutwillig und vorsätzlich in Kauf zu nehmen“, so Dr. Frank Welskop, Vorsitzender der Bundeskontaktstelle Luftverkehr der GRÜNEN LIGA.
Nicht die Flugrouten der DFS an sich werden durch die GRÜNE LIGA kritisiert, die auf international verbindlichen Regeln der ICAO (International Civil Aviation Organization) basieren, sondern einerseits das Verschweigen dieser durch die Planfeststellungsbehörde und deren Nichtberücksichtigung im Planfeststellungsverfahren und -beschluss von 2004, obwohl diese ICAO-Regeln bereits seit 1998 auf Basis des um 30 Grad abknickenden Startverfahrens im Parallelbetrieb der Planfeststellungsbehörde Brandenburgs bekannt war. Dadurch entsteht nun eine ungeheurere Betroffenheit von Bürgern, die in ihren Grundrechten verletzt werden und die nie die Chance hatten, diese in einem entsprechenden Anhörungsverfahren zu äußern.
Andererseits, und das ist unmittelbar in diesem Zusammenhang zu sehen, hat das Land Brandenburg und deren Planfeststellungsbehörde weitere elementare und normative Regeln der ICAO verschwiegen und offensichtlich im Planfeststellungsverfahren vorsätzlich unterdrückt, damit der Planfeststellungsbeschluss und Bau des BBI nicht gefährdet wird. Denn „die ICAO schreibt normativ vor, dass Start- und Landebahnen nicht so geplant werden dürfen, dass Flugzeuge bei Start und Landung bewohnte Gebiete überfliegen. Eben aus diesem Grunde schnitt der Standort Schönefeld im Raumordnungsverfahren im Vergleich mit den damaligen anderen potentiellen Standorten folgerichtig als schlechtester ab. Er ist, wie die Zeit immer deutlicher und drastischer zeigt, völlig ungeeignet, wie auch das Raumordnungsverfahren von 1994 herausarbeitete“, so Dr. Frank Welskop weiter. Mehr dazu siehe hier.
Das ICAO-Mitglied Deutschland ist weiterhin als EU-Mitglied per VERORDNUNG (EG) NR. 1592/2002 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 15. Juli 2002 an diese normativen Regelungen der ICAO gebunden. Mehr dazu siehe hier…
Erst durch die vorsätzliche Missachtung dieser kodifizierten Vorgaben ist das aktuelle Flugroutendesaster programmiert worden und wird der BBI nun am offensichtlich völlig ungeeigneten Standort Schönefeld gebaut. Wären diese ICAO-Regeln beim Bau des BBI berücksichtigt worden, gäbe es keine Probleme bei der Einrichtung der Flugrouten, die ebenfalls durch die ICAO vorgeschrieben sind. Dahingehend muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die neue Südbahn des BBI nicht internationalen Standorts und Regelwerken entspricht. Die GRÜNE LIGA fordert daher, diese gravierenden Planungsfehler im Interesse der Bürger und eines sicheren sowie lärmarmen Luftverkehrs auf Basis der international verbindlichen Regelungen zu heilen.
Kontakt: Frank Welskop, GRÜNE LIGA Berlin, Bundeskontaktstelle Luftverkehr, frank.welskop@grueneliga.de, Mobil: 0177/363 16 54