EU-Gesetzgebung – Gefahr oder Chance für den Gewässerschutz?

Seminar am Mittwoch, 30. Juni 2010 im Haus der Demokratie und Menschenrechte in Berlin

Soll der Eintrag von Schadstoffen ins Grundwasser verursachernah geregelt werden oder droht eine Angleichung des Schutzniveaus auf dem kleinsten gemeinsamen EU-Nenner? Welche Regelungen sind in Deutschland zu den EU-weit vereinbarten prioritären Stoffen der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen? Werden besonders gefährliche Biozide künftig verboten oder steht eine vereinfachte EU-Zulassung mit Erlaubnis verharmlosender Werbung an? Bringt die neue EU-Richtlinie Fortschritte für den Gewässerschutz? Sorgen verbesserte Transparenz, öffentliche Teilhabe und die Anwendung des Verursacherprinzips nach EG-Wasserrahmenrichtlinie für gerechtere Wasserpreise? Diese Fragen sind mit aktuell laufenden Gesetzgebungsprozessen auf EU-Ebene und im Bundestag verbunden und werden aus Sicht des Bundesumweltministeriums, der Wasserwirtschaft und der Umweltverbände dargelegt.
Anschließend findet eine Diskussion unter Beteiligung von Abgeordneten des Deutschen Bundestags statt.

Download des Seminarprogramm (201KB)


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