Eine gute Alternative zur „Alternativlosigkeit“

Logo des WasservolksbegehrensVolksentscheid „Unser Wasser“ am 13. Februar

Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ bittet gemeinsam mit der GRÜNEN LIGA Berlin alle Berliner/-innen, sich an der Kampagne für die Abstimmung zum Volksentscheid am 13. Februar zu beteiligen. „Damit in Berlin der erste Volksentscheid gelingen kann, hoffen wir, dass uns viele Berlinerinnen und Berliner unterstützen und bei der Kampagne aktiv mitmachen“, so Michel Tschuschke, der bereits das Unterschriftensammeln beim Volksbegehren erfolgreich koordinierte. „Wir haben neue Plakate, aktuelle Infoblätter und anderes Kampagnenmaterial erarbeitet und freuen uns, wenn wie beim Volksbegehren auch jetzt wieder viele Interessierten zur GRÜNEN LIGA Berlin kommen, um dort das Werbematerial abzuholen“, so Michel Tschuschke (Materialien: GRÜNE LIGA Berlin, Prenzlauer Allee 8, Nähe Alexanderplatz, Tel: 443391-0).

Auch andere Mieter-Organisationen wie der Berliner Mieterverein, kirchliche Organisationen, Kleingartenvereine, die Verbraucherzentrale, attac und andere, die bereits das Volksbegehren unterstützt haben, werden ihre Mitglieder darum bitten, am 13. Februar für den Gesetzestext des Volksentscheids mit JA zu stimmen. Benötigt werden 612.000 gültige JA-Stimmen. Mit einer unterstützenden Kampagne unter dem Slogan „Wollt ihr wissen?“ will der Verein „Gemeingut in BürgerInnenhand“ (GIB) auch zum Gelingen des Volksentscheids beitragen. Auch Mitveranstalter der Berlinale wollen für den Volksentscheid werben.

Auf die Frage, ob der Volksentscheid noch nach der Veröffentlichung des Geheimvertrages von 1999 durch den Senat im Rahmen des Informationsfreiheitsgesetzes notwendig sei, antwortet die Juristin Sabine Finkenthei, die den Gesetzestext mit verfasst hat: „Auf das Kleingedruckte kommt es an: Wir fordern in unserem Gesetz nicht nur die Offenlegung von Verträgen, sondern auch die Offenlegung von Beschlüssen und Nebenabreden. Eine zweite wichtige Forderung sieht die Nichtigkeit vor, sollten Beschlüsse und Nebenabreden nicht offen gelegt werden. Im Informationsfreiheitsgesetz sind solche Rechtsfolgen nicht vorgesehen.

Daher ist unser Gesetz eine wesentlich bessere Alternative, sowohl was die Vollständigkeit betrifft als auch die Rechtsfolgen“, so Finkenthei, die auch den bereits offen gelegten Vertrag umfassend prüft. Der Zugang für Bürger zu wichtigen öffentlichen Daten bei Behörden ist in Deutschland im Informationsfreiheitsgesetz, im Umwelt- und Verbraucherinformationsgesetz mehr schlecht als recht geregelt. Zahlreiche Ausnahmebestimmungen erschweren den Informationszugang, was  auch vom Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar und von Transparency International regelmäßig beklagt wird und heute auf einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung diskutiert wird1. Unter dem Titel „Unsichtbare Politik – Wie Geheimverträge zwischen Staat und Wirtschaft die Demokratie unterwandern“ wird heute Abend auch auf DeutschlandRadio Kultur um 19.30 Uhr ein halbstündiges Feature ausgestrahlt2.

Der Kampf um Informationen findet an vielen Fronten statt, wie das jüngste Beispiel beweist: Gegen den aus Spenden finanzierten Dokumentarfilm „Water makes Money“ von Leslie Franke hat der französische Wasserkonzern VEOLIA eine Verleumdungsklage eingereicht. Noch ein zusätzlicher Grund, den Volksentscheid am 13. Februar zu unterstützen.

Kontakt: Thomas Rudek
Tel.: 030 / 261 33 89 (AB)
030 / 44 33 91 44 (AB)
Mobil: 0176 / 25 21 37 26
ThRudek@gmx.de
www.berliner-wassertisch.net

1 http://www.fes.de/aktuell/documents2011/110119_Informationsfreiheitsgesetz.pdf
2 http://www.dradio.de/dkultur/sendungen/zeitreisen/


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