Gespräch mit Vertretern der Regierungsfraktionen zum Wasser-Volksbegehren mit enttäuschendem Verlauf

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Am 8. Dezember fand ein Gespräch mit Abgeordneten der Regierungsfraktionen und Vertretern des Berliner Wasser-Volksbegehrens statt.Nach der erfolgreichsten Unterschriftensammlung für ein Volksbegehren in Berlin liegt es allein am Abgeordnetenhaus, den Gesetzestext des Volksbegehrens im Wesentlichen zu übernehmen, um die Durchführung des Volksentscheids abzuwenden. Nur durch eine Übernahme des Gesetzestextes könnte der Volksentscheid obsolet werden.

Nachdem vom Abgeordnetenhaus keine Anstrengungen unternommen worden sind, um sich mit der Bürgerinitiative auf eine Übernahme des Gesetzes zu verständigen, ergriffen die Initiatoren die Initiative und boten ihre Gesprächsbereitschaft in Form eines an die Abgeordneten gerichteten Briefes an. Von Seiten des Senats waren juristische Vorbehalte gegenüber der Unwirksamkeitsklausel geäußert worden. Die Unwirksamkeitsklausel sieht als Rechtsfolge vor, dass Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe, die NICHT offen gelegt werden, unwirksam werden. Durch die Präzisierung der Unwirksamkeitsklausel unterstrichen die Initiatoren ihr Gesprächsangebot mit einem konkreten Verhandlungsangebot. Die Regierungsfraktionen reagierten auf das Gesprächsangebot und luden Vertreter des Berliner Wassertischs am 8.12. zu einem Gespräch ein.

Sabine Finkenthei, die als Juristin den Wassertisch unterstützt und den Gesetzestext mit verfasst hat, zeigt sich enttäuscht über den Gesprächsverlauf: „Unsere Vorschläge, die Unwirksamkeitsklausel konkreter zu fassen, wurden abgebügelt. Auf die Frage, ob von Seiten der Regierungsfraktionen alternative Vorschläge für Rechtsfolgen im Fall der Nicht-Veröffentlichung erarbeitet worden sind, gab es keine Antwort. Der Hinweis auf das neue Informationsfreiheitsgesetz ist nicht überzeugend, denn dort sind keine Rechtsfolgen für den Fall der Nicht-Veröffentlichung vorgesehen.“ Für Stefan Richter, Bündnispartner des Volksbegehrens und Geschäftsführer des Umweltverbands GRÜNE LIGA Berlin e.V., sind „die Vorbehalte gegenüber der Unwirksamkeitsklausel nicht nachvollziehbar: Wenn doch jetzt angeblich alles offen gelegt worden ist, wie vom Senat behauptet worden ist, dann würde die Unwirksamkeitsklausel nicht zur Anwendung kommen“.

Damit haben sich die Fronten zwischen der Bürgerinitiative und der Politik verhärtet. Behauptungen, mit der Offenlegung des Konsortialvertrages seien die Forderungen des Volksbegehrens erfüllt, sind ein Ablenkungsmanöver, mit dem der Bevölkerung Sand in die Augen gestreut werden soll. Das Volksbegehren fordert die gesetzliche Offenlegung von allen Verträgen, Beschlüssen und Nebenabreden wie die Unwirksamkeit, sollte die Offenlegungspflicht nicht befolgt werden.

Gerade die aktuelle Auseinandersetzung um Wikileaks zeigt, dass klassische Methoden der Geheimniskrämerei weder in demokratischen Gesellschaften noch im Zeitalter des World Wide Web aufrechtzuerhalten sind. Notwendig ist eine gesetzlich umfassende wie verbindliche Regelung der Informationsfreiheit in demokratischen Gesellschaften! Statt die Zeichen der Zeit zu erkennen und die Bürger in ihrer Mündigkeit ernst zu nehmen, bleiben Senat und Regierungsfraktionen in einer Verweigerungshaltung und scheuen eine gesetzliche Verankerung von Rechtsfolgen für den Fall der Nicht-Veröffentlichung. Allein diese Haltung weckt das Misstrauen und zeigt, wie notwendig der Volksentscheid am 13. Februar ist.

Näheres über den enttäuschenden Gesprächsverlauf entnehmen Sie bitte dem Dateianhang.

Thomas Rudek, Sprecher des Volksbegehrens „Schluß mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“
Tel.: 030 / 261 33 89 mobil: 0176 / 25 21 37 26

www.grueneliga-berlin.de
www.berliner-wassertisch.net

Achtung Terminhinweis!

“Wettbewerb in der Wasserwirtschaft“ – der BV Mitte lädt zu einer Podiumsdiskussion ein.

Datum: 10.12.2010
Zeit: 19:00 Uhr
Ort: Adam Opel GmbH, Friedrichstr. 94, 10117 Berlin

Es diskutieren:
Reinhold Hüls, Geschäftsführer Veolia Wasser GmbH
Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- Wirtschafts- und Euro-parecht, Humboldt-Universität zu Berlin
Henner Schmidt MdA (FDP), Sprecher für Umwelt und Verwaltungsreform
Thomas Rudek, Sprecher Volksbegehren „Unser Wasser“, Berliner Wassertisch

Moderation: Dr. Marcus Pindur (Deutschlandradio)

► Download: Wasser-Volksbegehren (92.36KB)


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