
Erteilte Genehmigung verschwendet Steuergelder und greift Entscheidung über neuen Tagebau Jänschwalde-Nord vor
Der Umweltverband GRÜNE LIGA Brandenburg hat beim Oberverwaltungsgericht Brandenburg Klage gegen die geplante Umverlegung der Bundesstraße 112 eingereicht. Die Straße soll für den Braunkohletagebau Jänschwalde südlich von Guben verlegt werden.
„Mit der erteilten Genehmigung wird versucht, durch die Hintertür Fakten für einen neuen Tagebau Jänschwalde-Nord zu schaffen. Die Entscheidung ist aus unserer Sicht klar rechtswidrig. Wir versuchen nun vor Gericht, die Anwohner und die Steuerzahler vor diesem unsinnigen Straßenprojekt zu bewahren.“ sagt Landesgeschäftsführer Norbert Wilke. Während der Bergbaubetrieb als Verursacher die Baumaßnahmen bezahlen soll, würde die Pflege und Unterhaltung der überdimensionierten Straße für Jahrzehnte den Steuerzahler belasten. „Wir fordern Vattenfall auf, das Projekt grundsätzlich zu überdenken. Da es zu keinem Tagebau Jänschwalde-Nord mehr kommen wird, wären auch die Gelder des Unternehmens hier in den Sand gesetzt.“ ergänzt Wilke.
Hintergrund
Durch den Tagebau Jänschwalde und die bergbaubedingte Verlegung von Teilen der Bundesstraße 112 droht in den nächsten Jahren die Zerstörung der unter Landschaftsschutz stehenden Hangkante des Neißetals. Auf dem betroffenen Streckenabschnitt der B 112 zwischen Taubendorf und Grießen fahren bisher 2.400 Fahrzeuge pro Tag. Der geplante dreispurige Neubau wird von geltenden Straßenbaurichtlinien erst ab einer täglichen Verkehrsbelastung von über 8.000 Kraftfahrzeugen vorgesehen. Diese könnte nur erreicht werden, wenn ein weiterer Tagebau auch die Bundesstraße 97 in Anspruch nimmt. Die Straßenplanung stellt somit einen Vorgriff auf die Abbaggerung der Dörfer Grabko, Kerkwitz und Atterwasch dar, zu dem es bisher keine rechtlich wirksame Entscheidung gibt. Stattdessen muss nach geltendem Recht der Eingriff in die landschaftlich und touristisch wertvolle Neißeaue so gering wie möglich gestaltet werden.
Die überdimensionierte Straßenplanung bedingt auch eine Trassenführung, die unnötig weit in die Neißeaue eingreift und schädigt die Lebensqualität in den Orten Taubendorf und Groß Gastrose. Das Brandenburgische Landesamt für Bauen und Verkehr erließ gegen alle seit Jahren vorgebrachten Bedenken im Frühjahr diesen Jahres einen Planfeststellungsbeschluss zur Umverlegung der B 112 (Geschäftszeichen: 212-31102/0112/015), gegen den nun durch den anerkannten Naturschutzverband GRÜEN LIGA Brandenburg geklagt wird.
Der Tagebau Jänschwalde versorgt das Kraftwerk Jänschwalde mit Kohle, damit den viertgrößten CO2-Emittenten Europas. Für das zusätzliche Kohlefeld Jänschwalde-Nord müssten die Dörfer Grabko, Kerkwitz und Atterwasch gegen ihren Willen umgesiedelt werden. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hatte sich auch die Gemeinde Schenkendöbern klar gegen die Straßenplanung positioniert, da sie in dem erhöhten Ausbauzustand die Verletzung zahlreicher Rechtsnormen erkennt und der auch touristisch bedeutsame Bereich der Auenlandschaft entwertet wird.
Übersichtskarte zur Verlegung der Bundesstraße
Kontakt
René Schuster
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