Noch ein Beutezug auf Kosten der Berliner?

Stellungnahme des Berliner Wassertisches zum Rückverkaufsangebot von RWE

Das Wasser-Volksbegehren hat mit seinem überwältigenden Erfolg eine lebhafte Diskussion über die Berliner Wasserversorgung ausgelöst. Mit einem Mal erwägt der Konzern Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke (RWE) als privater Teilhaber der BWB den Rückverkauf seiner Anteile an das Land Berlin, zum Preis von 850 Millionen Euro.

Dieses Angebot ist nur der Vorstoß zu einem weiteren lohnenden Beutezug. Der ursprüngliche Kaufpreis, den die Privatfirmen (RWE und Veolia) an das Land Berlin gezahlt hatten, betrug ca. 1,7 Mrd. Euro, dem stehen die Gewinne von ca. 1,3 Mrd Euro gegenüber, die im Berliner Wassergeschäft mittlerweile an die Privatkonzerne geflossen sind.

Das Rückverkaufsangebot läuft also noch einmal auf eine Enteignung der Öffentlichkeit hinaus – wie immer bei Geschäften der sogenannten Öffentlich-Privaten-Partnerschaft. Das entspricht ganz und gar nicht den Vorstellungen der Berliner/-innen, die sich mit ihren Unterschriften für das Volkbegehren eindeutig gegen die unheilige Allianz des Berliner Senats mit den Privatkonzernen gestellt haben.

Wenn die verantwortlichen Politiker auf das RWE-Angebot eingingen, würden sie damit erneut unter Beweis stellen, wie fahrlässig sie als gewählte Volksvertreter mit den berechtigten Ansprüchen des Volkes umgehen – mit dem Anspruch auf öffentliches Eigentum in der Daseinsvorsorge ebenso wie mit dem Anspruch auf Achtung der im Volksbegehren deutlich gewordenen öffentlichen Meinung. Nach dem Erfolg des Volksbegehrens hatten es ja auch die Politiker plötzlich eilig mit lautstarken Versicherungen, dass sie schon längst die Veröffentlichung der Geheimverträge gewollt und die Teilprivatisierung des Wassers als Fehler erkannt hätten.

Also denn: Um all diesen schönen Bekundungen Leben und Glaubwürdigkeit einzuhauchen, mögen doch Abgeordnetenhaus und Senat an ihren Taten erkennen lassen, dass bei ihnen ein grundsätzlicher Umdenkprozess begonnen hat. Statt neuer dubioser „deals“ braucht es endlich Gesetze, die sicherstellen, dass UNSER Wasser nicht für Privatgewinne missbraucht werden darf, sondern in UNSEREM Interesse zu bewirtschaften ist. Es wäre ferner endlich an der Zeit, dass der Senat selbst kritisch prüft, inwieweit z.B. die Gewinnabsicherungen, die seine Vorgänger den Privatfirmen in den Teilprivatisierungsverträgen zugestanden haben, überhaupt geltendem Recht entsprechen.

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Ulrike von Wiesenau, Tel.: 030 / 7814604, ulrike.fink.von.wiesenau@gmx.de


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