Pressemitteilung 11/2008

Berlin, den 13.03.2008

Berliner Wassertisch – Volksbegehren

Wasserpreise in Berlin können günstiger sein – Alternative Tarifkalkulation beweist, dass der rot-rote Senat befangen ist – Senat soll Entscheidung zur Ablehnung des Volksbegehrens „UNSER WASSER“ zurücknehmen und das Volksbegehren zulassen

Bereits der Verband Berlin-Brandenburgischer Wohnungsunternehmen (BBU) hatte auf Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Berliner Wasserbetriebe geklagt und von dem Oberverwaltungsgericht Recht erhalten. Das OVG stützt sich in seinem Urteil u.a. auch auf die Feststellung des Landesrechnungshofs, der hinsichtlich der Rolle des Wirtschaftssenators als Aufsichtsratsvorsitzender und Mitglied des Senats „zwangsläufig eine erhebliche Gefahr von Kollisionen der Interessen der Anstalten und des Landes einerseits sowie der Gebührenzahler andererseits gesehen“ hat. Der Verdacht einer Befangenheit des Senats wird jetzt auch durch eine „Alternative Tarifkalkulation“ erhärtet, die der Politikwissenschaftler David Hachfeld vom Berliner Wassertisch vorstellt. Kernfrage lautet: Wie hätten sich die Wasserpreise entwickelt, wenn die Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe 1999 nicht zu den geheimvertraglich vereinbarten Konditionen durchgesetzt worden wäre?

Das Ergebnis seiner Berechnungen:
Wären die Wasserbetriebe nicht auf die Erwirtschaftung von Renditen, sondern auf kostendeckenden Betrieb ausgerichtet, wären die Wassertarife in Berlin 26,3% günstiger. „Ein Vier-Personen-Haushalt mit durchschnittlichem Wasserverbrauch würde demnach jährlich 204,45 € sparen“, so David Hachfeld vom Berliner Wassertisch.

Gerade vor dem Hintergrund dieser offensichtlichen Interessenkollision fordert der Berliner Wassertisch den Senat auf, unverzüglich seine ablehnende Haltung gegenüber dem beantragten Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ aufzugeben und seine Befangenheit zu erklären. Nachdem am 14.02.2008 beschlossenem „Ausführungsgesetz für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheide“ ist das Abgeordnetenhaus vom Senat darauf hinzuweisen, dass das Abgeordnetenhaus innerhalb einer Frist von vier Monaten entscheiden kann, den begehrten Entwurf des Volksbegehren-Gesetzes inhaltlich in seinem wesentlichen Bestand unverändert anzunehmen (§ 17 Abs. 5 des neuen VVVG). „Gerade weil der Senat in der Frage der Offenlegung alles andere als unabhängig, sondern an die Konzerninteressen geheimvertraglich gebunden ist, wäre der Senat gut beraten, die Entscheidung über die Zulassung des Volksbegehrens dem Abgeordnetenhaus zu überlassen“, so Michael Bender von der GRÜNEN LIGA BERLIN.

Auch die Vertrauenspersonen des Volksbegehrens würden diesen Schritt ausdrücklich befürworten. „Eine Diskussion im Parlament hätte den Vorteil, dass die Öffentlichkeit stärker einbezogen wird, als dies von einer Auseinandersetzung vor dem Berliner Verfassungsgerichtshof zu erwarten ist“, so Gabriele Francke, Geschäftsführerin von der Verbraucherzentrale Berlin.

Informationen zur alternativen Tarifkalkulation erhalten Sie von
David Hachfeld / Böckhstr. 11 / 10967 Berlin / mobil: 0176 24112361 / e-mail: post@davidhachfeld.de

Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net oder telefonisch unter 030 / 261 33 89.


Copyright © 2009 - 2023 GRÜNE LIGA Berlin e.V. Landesverband Berlin - Netzwerk Ökologischer Bewegungen - Alle Rechte vorbehalten.