Berlin, den 27.11.2008
Senat darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen
GRÜNE LIGA lehnt die geplante Novellierung des Landesabfallgesetzes ab
Mit der Novellierung des Landesabfallgesetzes will der Senat die Beratungsgelder aus dem „Grünen Punkt“ allein der BSR zur Verfügung stellen – ohne konkrete Vorgaben und Erfolgskontrolle. Interessenkonflikte sind hier vorprogrammiert. Der Anreiz für die BSR dem Restmüll Wertstoffe zu entziehen und so das Restmüllvolumen zu mindern ist gering.
„Aus Umweltsicht geht es hier nicht um die Verbesserung der Beratung sondern ausschließlich um die Auslagerung von Verantwortung zulasten des Umweltschutzes.“, so Stefan Richter, Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Berlin.
Der Senat sollte vielmehr die Abfallberatung ausschreiben und auf mehrere Schultern verteilen. Das beste Konzept sollte gewinnen, welches die größte Entlastung für die Umwelt verspricht. Eine erfolgreiche Abfallberatung sollte möglichst von neutraler und unabhängiger Stelle her erfolgen, um die hochgesteckten Ziele der Abfallrahmenrichtlinie zur Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung sowie zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz zukünftig realisieren zu können. Der Senat sollte den Beratungserfolg prüfen.
Mit einer Novellierung des Berliner Abfallgesetzes durch die rot-rote Koalition zugunsten der BSR strebt das Berliner Abfallunternehmen die alleinige Inanspruchnahme von Beratungsgeldern (sog. Nebenentgelte) für ausgediente Verpackungen an. Damit würde ihnen eine Aufgabe zufallen, die über die bisherige Verantwortung für Wertstoffe wie z.B. Bioabfall und Elektroaltgeräte hinausgeht, und zukünftig Beratungsverantwortung für Wertstoffe umfassen soll, die nicht zu ihren Aufgaben gehören. Denn diese unterliegen der Verpackungsverordnung und werden von unterschiedlichen Unternehmen wahrgenommen. Der Erfolg oder Misserfolg einer Beratung für Glas, Papier und Leichtverpackungen durch die BSR berührt von daher nicht ihr Geschäft und kann deshalb auch nicht mit Effizienzerwartungen verbunden werden.