Berlin, den 12.12.2008
Wasserversorgungskonzept legt Naturschutz trocken
Berliner Senat will Wasserschutzgebiete in Jungfernheide, Buch und Altglienicke aufheben
In der Berliner Wasserpolitik kommen die Belange des Naturschutzes bisher entschieden zu kurz. Dies legen Berliner Umweltverbände BLN, BUND, GRÜNE LIGA, NABU und Ökowerk in einem offenen Brief an Umweltsenatorin Lompscher dar. Sie fordern, das von den Berliner Wasserbetrieben (BWB) und der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellte Wasserversorgungskonzept solange zurück zu stellen bis der Schutz empfindlicher Naturräume Berücksichtigung findet und wenden sich gegen eine Aufhebung der Wasserschutzgebiete für Jungfernheide, Buch und Altglienicke, mit der die Schließung dieser Wasserwerke unwiderruflich würde.
Das Wasserversorgungskonzept steckt den Rahmen für die Wasserversorgung bis 2040 ab und ist Grundlage für Entscheidungen zu Wasserwerksstandorten und Fördermengen. Wie viel Trinkwasser durch ein Berliner Wasserwerk gefördert werden darf, wird zusätzlich durch ein Bewilligungsverfahren für den einzelnen Standort festgelegt. Ohne genaue Analyse der Umweltverhältnisse vor Ort, legt das aktuelle Wasserversorgungskonzept jedoch Fördermengen fest und gefährdet damit sensible Naturräume.
Aus besonders empfindlichen Naturräumen fördern etwa die Schwerpunktwasserwerke Friedrichshagen und Beelitzhof sowie Spandau und Tiefwerder. Im Entnahmegebiet dieser Wasserwerke liegen FFH-Gebiete, also Teile des europaweiten Schutzgebietsnetzes NATURA 2000, wie das FFH-Gebiet Müggelsee-Müggelspree mit Krumme Laake, Pelzlaake und Teufelsmoor (Wasserwerk Friedrichshagen) der Grunewald mit den Grunewaldmooren (Wasserwerke Beelitzhof und Tiefwerder). Grundwasserabsenkungen von bis zu vier Metern Tiefe schädigen die wertvollen Feuchtgebiete im Grunewald seit Jahrzehnten.
Die Umweltverbände fordern eine dezentralere und flexiblere Verteilung der Wasserförderung und lehnen die Aufhebung der Wasserschutzgebiete in Jungfernheide, Buch und Altglienicke ab. Statt pauschaler Sicherheitszuschläge bei den Fördermengen sind umweltverträgliche Genehmigungswege für die Wiederaufnahme der Förderung in diesen Gebieten im Bedarfsfall vorzusehen. Die maximalen Bewilligungsmengen der Berliner Wasserbetriebe müssen jedoch auf ein naturverträgliches Maß reduziert werden. Die Kritik der Umweltverbände zielt zudem auf die fragwürdige Nachhaltigkeit des Konzeptes angesichts der zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels auf das Grundwasserangebot.
„Betrachten Sie das Wasserversorgungskonzept Berlin 2040 nicht als verbindlichen Beschluss, sondern als zweifellos zentrale Orientierungsgrundlage für die im Jahr 2011 abzuschließenden Bewilligungsverfahren für die einzelnen Wasserwerke“, appelliert der Vorsitzende des Ökowerks Berlin Dr. Hartwig Berger an Umweltsenatorin Lompscher. „Erst die genaue Analyse der Umweltverhältnisse vor Ort kann deutlich machen, was das betroffene Gebiet an Wasserförderung verträgt. Eine Entscheidung darüber, ob die Wasserwerke Jungfernheide, Buch und Altglienicke in Zukunft gebraucht werden oder nicht, kann erst getroffen werden, wenn klar ist, wie viel Wasser an den verbleibenden Standorten verantwortlich gefördert werden kann.“