Pressemitteilung 8/2008

Berlin, den 04.03.2008

Geht das Volksbegehren „Unser Wasser“ den Bach runter?

GRÜNE LIGA Berlin
Berliner Wassertisch

Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen — Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“: Rot-Rotem Senat ist die Wahrung der Konzerninteressen wichtiger als Transparenz und Bürgerrechte — Bürgerinitiative will Zulassung des Volksbegehrens vor dem Verfassungsgericht einklagen

Mit weniger als 7000 Euro gelang es der Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ und der GRÜNEN LIGA BERLIN fast 40.000 Unterschriften in der ersten Stufe für ihr Volksbegehren „Schluss mit Geheimverträgen — Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ zu sammeln. Die fünf Vertrauenspersonen des Volksbegehrens sind zutiefst verärgert, dass jetzt der rot-rote Senat fadenscheinige juristische Gründe konstruiert, um den Antrag auf Zulassung des Volksbegehrens abzulehnen. Die Vertrauenspersonen sind fest ent¬schlossen, die Zulassung des Volksbegehrens vor dem Berliner Verfassungsgericht einzuklagen.

„Der Senat vollstreckt vorab die Interessen der Konzerne RWE und Veolia, die als Anteilseigner mit aller Macht verhindern wollen, dass unser vernünftiger Gesetzesentwurf zur Offenlegung von Verträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft verwirklicht wird. Geheimverträge sind ein Verstoß gegen demokratische Prinzipien und haben im Bereich der Wasserversorgung nichts verloren“, so der attac Wasserexperte Rainer Heinrich. Die Abgeordnete Heidi Kosche (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärt: „Der rot-rote Senat hätte unseren Antrag auf Zulassung des Volksbegehren befürworten können. Wenn wir den Volksentscheid gewonnen hätten, dann könnten die Konzerne immer noch gegen unser Gesetz klagen. So befriedigt der Senat die Konzerninteressen vorab und legt engagierten Bürgern Steine in den Weg.“ Die ehemalige Abgeordnete Gerlinde Schermer (SPD) hält es „für einen Skandal, wie der Senat die Bürger abkassiert und für dumm verkauft. Die Menschen wollen wissen, was in den Verträgen steht. Unser Volksbegehren wurde auch von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterzeichnet!“

Für den ehemaligen Abgeordneten Hartwig Berger vom Naturschutzzentrum Ökowerk ist die „Offenlegung durch ein Gesetz zwingend erforderlich, damit die Doku¬mente unabhängig und vor allem öffentlich auf die Rechtmäßigkeit überprüft werden können. Die wenigen Abgeordneten, die im Datenschutzraum des Finanzsenators Einsichtsrechte erhalten, werden zur Verschwiegenheit verpflichtet und erhalten den Status eines Geheimnisträgers und dürfen keine offiziellen Aussagen machen. Verstoßen sie gegen die Verschwiegenheit, drohen Regressklagen in Millionenhöhe“. Michael Bender von der GRÜNEN LIGA BERLIN erklärt, „die Entscheidung des Senats ist ein politisches Armutszeugnis: Statt das Potenzial des Offenlegungsgesetzes für eine kostengünstige Aufhebung der Teil¬privati¬sierung zu erkennen, unternimmt der Senat keine ernsthaften An¬strengungen, um die in der Koalitionsvertrag vereinbarte Rekommunalisierung umzusetzen.“ Der Berliner Wassertisch wird geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Vertragsverhältnis zwischen dem Land Berlin und den Konzernen RWE und Veolia kostennneutral für Berlin zu beenden.

Weitere Informationen unter www.berliner-wassertisch.net oder telefonisch unter 030 / 261 33 89.


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