Unser Wasser ist zulässig!
Berlin, den 6. Oktober 2009
GRÜNE LIGA und Berliner Wassertisch begrüßen die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtshofes vom 6.Oktober 2009.
Das Volksbegehren zur Offenlegung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe ist zulässig.

Die Zulassung des Volksbegehrens zur Offenlegung von Geheimverträgen im Bereich der Berliner Wasserwirtschaft ist ein deutliches Signal zur Stärkung der direkten Demokratie in der Bundeshauptstadt.
Bisher hat der Berliner Senat alles unternommen, um erfolgreiche Volksbegehren in Berlin zu verhindern. „Das Berliner Verfassungsgericht hebt die entsprechende Entscheidung des Senats für das Kita- und das Wasser-Volksbegehren komplett auf und stellt den ‚Volksgesetzgeber‘ dem Parlamentarischen Gesetzgebungsprozeß rechtlich gleich“, kommentiert Michael Bender von der GRÜNEN LIGA, Bundeskontaktstelle Wasser und Vertrauensperson des Volksbegehrens diese richtungweisende Entscheidung.
„Dieser Meilenstein zur verstärkten Partizipation aller Bürger kann ein Gegengewicht schaffen gegenüber einem politischen System, das sich immer mehr von seinen Bürgern entfernt und Entscheidungen an externe Berater delegiert, denen jedes demokratische Mandat fehlt“, so Thomas Rudek vom Berliner Wassertisch.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof stellt klar, dass die Träger des Volksbegehrens die gleiche Gesetzgebungskompetenz besitzen wie das Parlament. Mit dieser juristischen Gleichstellung hat der Verfassungsgerichtshof ein Signal gesetzt, das auf das gesamte Bundesgebiet ausstrahlt. Wegweisend ist die Begründung des Verfassungsgerichtshofs, dass „die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung, beides seit jeher Bestandteile zentraler staatlicher Daseinsvorsorge“ sind, und auch bei Beteiligung privater Dritter die Rechtsgeschäfte „nicht dem öffentlichen Recht entzogen“ werden dürfen (Urteilsbegründung, S. 15).

Die Initiatoren des Volksbegehrens sind zuversichtlich, dass das Land Berlin in Zukunft nicht darauf bauen kann, den neoliberalen Ausverkauf öffentlichen Vermögens mittels geheimer, privatrechtlicher Verträge weiterhin über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger hinweg zu betreiben.
Wir laden die Politiker aller Fraktionen ein, ihre Fehler von damals zu korrigieren und zum Gelingen unseres Volksbegehrens beizutragen. Wir erinnern daran, dass die Rekommunalisierung der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe im Koalitionsvertrag der rot-roten Koalition als politisches Ziel festgeschrieben wurde. Mit unserem Gesetzentwurf des Volksbegehrens zeigen wir einen Weg auf.
Informationen:
Berliner Wassertisch c/o Thomas Rudek, Tel.: 030 / 261 33 89, ThRudek@gmx.de
GRÜNE LIGA Berlin e.V., Michael Bender, Tel. 030/44 33 91 44, wasser@grueneliga.de