BVVG versteigert

Aus DER RABE RALF Oktober/November 2021, Seite 3

100.000 Hektar Land können in Zukunft ökosozial bewirtschaftet werden

„… und zum Dritten!“ Erfolgreiche Versteigerung der Treuhand-Nachfolgerin BVVG. (Foto: Johann Thun)

Um Punkt 12 Uhr fiel der Hammer. Am 3. September 2021 wurde die Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH (BVVG) für den symbolischen Preis von einem Euro versteigert. Der Investor (rechts im Bild) hatte das Nachsehen: Obwohl er sein Gebot immer wieder erhöht hatte, entschied sich der Auktionator (daneben, mit Mikrofon), einer Gruppe von bäuerlichen Idealisten (links) den Zuschlag zu geben. Das bedeutet, dass die letzten der von der BVVG verwalteten Flächen – immerhin 100.000 Hektar nun der Bodenspekulation entzogen sind und nach gemeinwohlorientierten Maßstäben bewirtschaftet werden.

Die Leserinnen und Leser werden es sich schon gedacht haben: Die BVVG ist nicht wirklich versteigert worden, die 100.000 Hektar Land sind nicht wirklich der Bodenspekulation entzogen worden und kein Investor hatte das Nachsehen. Die gesamte Auktion war nur ein Traum, nur die Inszenierung einer Aktivistengruppe, aufgeführt als Teil einer Protestaktion vor den Toren des Bundesfinanzministeriums in Berlin-Mitte.

Der Kontrast hätte nicht größer sein können: Im Hintergrund das aus der Nazizeit stammende Gebäude mit seiner totalitären Architektur, davor der bunte Haufen der Protestierenden, der sich aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), der Aktion Agrar, der Kulturland-Genossenschaft und des Bündnisses Junge Landwirtschaft (BJL) sowie einigen unabhängigen Unterstützern zusammensetzte. Der Protest aller Beteiligten richtete sich gegen die zweifelhafte Bodenvergabepraxis der im Bundesfinanzministerium ansässigen Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Doch was ist eigentlich die BVVG?

Nachfolge der Treuhand

Die BVVG wurde 1992 als Nachfolgeeinrichtung der Treuhandanstalt gegründet und hat als bundeseigenes Unternehmen den Auftrag, die ehemals „volkseigenen“ land- und forstwirtschaftlichen Flächen der DDR zu privatisieren. Waren es kurz nach der Wende noch eine Million Hektar des nach 1945 enteigneten Grundbesitzes, die zum Verkauf standen, sind davon heute nur noch knapp 100.000 Hektar übriggeblieben. Bis 2030 soll die Behörde auch die letzten Quadratmeter in private Hände übergeben und sich selbst auflösen.

Ging es anfangs noch darum, die Flächen an die Alteigentümer zurückzugeben, an neu gegründete Agrargesellschaften und Familienbetriebe zu verpachten oder nach behördlich festgelegten Preisen zu verkaufen, wurde es um 2007 zur gängigen Methode der BVVG, die Flächen zum Höchstgebot zu versteigern. Dies ist immer wieder kritisiert worden. Der Behörde wird unter anderem vorgeworfen, durch diese Praxis den Bodenpreis in die Höhe zu treiben und den Verkauf an außerlandwirtschaftliche Investoren zu begünstigen – Stichwort Share Deals (siehe unten).

Kein sozialistischer Traum

„Die Vergabe der Flächen ist interessengesteuert“, erklärte Georg Janßen von der AbL auf der Demonstration im September und holte kurz vor der Bundestagswahl zu einem Rundumschlag aus: „Egal welche Partei, alle Parteien haben die Vergabepraxis der BVVG in der Vergangenheit gebilligt. Die neue Bundesregierung muss die jahrzehntelange bewusste Klientelpolitik für die flächenstärksten Betriebe endlich beenden.“ Dabei sei, so Janßen weiter, „permanenter Druck von der Basis“ nötig sowie ein breites Bündnis, das auch die Menschen einschließt, „die sich ihre Miete nicht mehr leisten können“. Die Reform der Bodenvergabepolitik sei kein „sozialistischer Traum“, sondern dringend geboten und setze ein Moratorium voraus. Sichtlich bewegt war Janßen davon, dass sich vor allem junge Menschen dem Protest angeschlossen hatten, „daraus könne man Optimismus schöpfen.“

Zu diesen jungen Menschen zählt Willi Lehnert vom BJL, der in seinem Redebeitrag darauf hinwies, dass gerade Jungbauern beim Landkauf nicht mit Investoren konkurrieren können. Auch Lehnert rief die Politik zum Handeln auf und forderte, die Restflächen der BBVG in eine Bundesstiftung zu überführen. „Sicherheit im Zugang zu Land“ gehört auch für Stephanie Wild zu einem Kernanliegen der durch sie vertretenen Kulturland-Genossenschaft. Die BVVG verkaufe Land oft bis zum Zwei- bis Dreifachen des Bodenrichtwertes, so Wild. Stattdessen müsse es im großen Stil zu einer „gemeinwohlorientierten Flächenvergabepraxis“ kommen, wie sie die Kulturland-Genossenschaft schon im Kleinen betreibe. So könne der Staat mit den Flächen der BVVG, die genau genommen „gemeinschaftliches Eigentum“ seien, sein selbst gestecktes Ziel von 20 Prozent Ökoanbaufläche bis 2023 „ernst nehmen und tatsächlich zu erreichen versuchen“.

Abschließend stellte Leonie Steinherr von der Aktion Agrar noch einmal fest, dass die Praxis, öffentliches Land an den Meistbietenden zu verkaufen, eine „Politik von vorgestern“ sei. Mit deutlichen Worten beendete sie ihre Rede: „Ich habe keinen Bock, meinen Kindern irgendwann einmal zu erzählen, dass 100.000 Hektar Land einfach verschachert wurden. Das wäre eine Schauergeschichte.“

Umsteuern noch möglich

Der Protest ging aus einer Aktionsradtour hervor, die eine 25-köpfige Gruppe durch das östliche Brandenburg unternommen hatte und die vor dem Bundesfinanzministerium endete. Die einzelnen Wortmeldungen wurden von szenischen und musikalischen Beiträgen umrahmt.

Auch wenn die Versteigerung der BVVG nur als Inszenierung stattfand und die Behörde sich bald selbst auflösen wird und keine Reformbereitschaft mehr erkennen lässt, besteht durchaus noch eine reale Möglichkeit des Umsteuerns. Zumindest die letzten verwalteten Flächen könnten noch einer zukunftsorientierten und enkeltauglichen Form der bäuerlichen Landwirtschaft zur Verfügung gestellt werden. Dazu bedarf es allerdings der Eile und des politischen Willens. Hier muss weiterhin Druck vom eigentlichen Souverän ausgeübt werden. Spätestens bei der „Grünen Woche“ und der globalen Agrarministerkonferenz im Januar 2022 wird es dazu eine gute Gelegenheit geben.

Johann Thun

Weitere Informationen:
www.aktion-agrar.de
www.kulturland.de


Share Deals

Der Verkauf von Agrarland an Investoren, die nichts mit Landwirtschaft zu tun haben, soll eigentlich vom Gesetz her vermieden werden. Das wird aber umgangen, indem Investoren Anteile an Unternehmen kaufen, die Acker- oder Grünland besitzen. Diesen Anteilskauf nennt man „Share Deal“. Als Bonus fällt dann für den neuen Eigentümer – bei einem Anteilskauf von bis zu 90 Prozent – keine Grunderwerbssteuer an und es winken satte EU-Subventionen. Die Finanzkrise ab 2008 hat einen regelrechten Landrausch ausgelöst, weil Boden als sichere Kapitalanlage gilt. Ostdeutschland ist mit seinen großen Flächen und seinen konzentrierten Besitzverhältnissen für Investoren besonders attraktiv. In den letzten zehn Jahren ist der Preis für Agrarland deutschlandweit um 133 Prozent gestiegen. Share Deals haben zu dieser Entwicklung beigetragen.

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