Lizenz zum Töten

Aus DER RABE RALF Juni/Juli 2019, S. 4

Fahrlässige Tötung von Fahrradfahrerinnen oder Fußgängern wird in Berlin meist mit Bußgeld bestraft

„Geisterrad“ für getöteten Radfahrer in Berlin-Oberschöneweide. (Foto: Lotse/​Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)

Februar 2014, Rummelsburg: Wolf-Werner T., ein 69-jähriger Mann, hat eine Fußgängerin (42) totgefahren. Neun Monate später wurde er zu 12 Monaten Haft verurteilt. Der Täter war links abgebogen und hatte nicht gebremst.

März 2017, Kreuzberg: Michal S., ein 30-jähriger Mann, hat mit seinem Lkw einen Fahrradfahrer (80) totgefahren. 20 Monate später wurde der Täter zu einer Geldstrafe von 3.975 Euro verurteilt. Es war ein „geringerer Verstoß“, sagte der Richter.

Januar 2013, Steglitz: Ein 33-jähriger Mann hat einen Fußgänger (71) totgefahren. Die Tat wurde mit einem Lkw begangen. Vier Monate später wurde der Täter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Er war mit seinem Lkw rückwärts gefahren. Das Opfer hätte ihn sehen müssen, sagte der Richter.

Seit 2008 sind in Berlin ungefähr 300 Menschen getötet worden, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs waren. Etwa 200 von ihnen gingen zu Fuß, 100 fuhren Rad. Die Täter waren Auto- und Lastwagenfahrer, die „Tatwerkzeuge“ hießen Mercedes, Opel oder Renault Trucks. Ich wollte wissen, wer die 300 Täter waren.

Das Ergebnis der Recherche: Zu 90 Prozent waren es Männer. Bis auf wenige Ausnahmen wurde keiner verhaftet. Sehr viele von ihnen durften ihren Führerschein behalten. Und: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Richter den Getöteten eine Mitschuld geben.

Opferbeschuldigung

Im Mai 2013 wurde ein Lkw-Fahrer von einem Verkehrsgericht in Berlin-Moabit zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro verurteilt. Er war rückwärts über einen 71-jährigen Mann gefahren, der dadurch starb. Der Richter meinte, dass der Rentner den Lkw hätte sehen müssen. Als ob er freiwillig unter den Laster gegangen wäre.

Dass Polizei und Justiz Opfern die Schuld geben, ist in Berlin keine Seltenheit. In ihrem jährlichen Verkehrsstatistik-Bericht entschuldigt die Berliner Polizei Autofahrer für alle möglichen Kollisionsursachen. Autos überfahren beim Rechtsabbiegen Radfahrerinnen? Es liegt daran, dass sie einen großen toten Winkel haben. Autos gewähren Fahrradfahrern keine Vorfahrt? Es kommt daher, dass Radler „schmale Silhouetten“ haben. Autos überfahren Radfahrerinnen vor der Garagenausfahrt? Sie sind zu schwer zu sehen.

Andererseits entschuldigt die Polizei Fahrradfahrer nie. Wenn zum Beispiel Radfahrer mit Autos vor einer Ampel kollidieren, hat es nichts damit zu tun, dass es keine Fahrradspuren oder nur schlechte Radwege gibt, sondern dass Fahrradfahrer den Sicherheitsabstand nicht einhalten.

August 2016, Lankwitz: Michal O. hat einen Fahrradfahrer (63) totgefahren. Die Tat wurde mit einem Lkw begangen. 20 Monate später wurde der Täter zu 900 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Täter sagte, er habe sein Opfer nicht gesehen.

Oktober 2017, Friedrichshain: Stepan K., ein 25-jähriger Mann, hat Marina Z., eine Fußgängerin (57), totgefahren. Die Tat wurde mit einem Opel Vectra begangen. Sechs Monate später wird der Täter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Er war mit 2,0 Promille unterwegs.

Wenn Radfahrerinnen und Radfahrer sicher durch die Stadt fahren möchten, sollten sie lieber nicht auf ihrem Vorfahrtsrecht bestehen, empfiehlt der ADAC, der größte Interessenverband für Autofahrer. Laut dem ADAC sollte Menschen auf Fahrrädern das uneingeschränkte Recht auf Leben also nur gewährt werden, wenn sie sich Autos und Lkw unterwerfen.

Im Straßenverkehr scheinen andere Regeln zu gelten als sonst im Leben. (Foto: Chanikarn Thongsupa/​Rawpixel, Free Licence)

Mordversuch

Viele Tötungsfälle gegen Radfahrerinnen oder Fußgänger kommen gar nicht vor Gericht. Häufig, weil Staatsanwälte keine Täter sehen – es seien unvermeidbare Unfälle gewesen, heißt es. Es ist aber schon passiert, dass Berliner Staatsanwälte wegen Mord oder Mordversuch gegen Autofahrer vorgegangen sind.

In einem Fall wurden Raser, die auf dem Kurfürstendamm einen anderen Autofahrer getötet hatten, wegen Mord verfolgt und verurteilt. In einem anderen Fall wurde ein Mann, der einer Polizeikontrolle entgehen wollte, in eine kleine Straße raste und ein Kind und seine Mutter fast totfuhr, wegen Mordversuchs angeklagt – der Richter verurteilte ihn zu 13 Jahren Gefängnis.

Juli 2015, Zehlendorf: Margot K., eine 68-jährige Frau, hat mit ihrem Mercedes eine Fußgängerin (88) totgefahren. Knapp zwei Jahre später wurde die Täterin zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt. „Sie muss vor mein Auto gefallen sein“, sagte sie.

November 2016, Oberschöneweide: Krzysztof S., ein 59-jähriger Lkw-Fahrer, hat eine Fußgängerin (85) totgefahren. Mehr als zwei Jahre später wurde der Täter zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt. Das Opfer trägt eine Mitschuld, sagte der Richter, da es eine Ampel in der Nähe gab.

Autofahrer als Mörder zu betrachten ist in Deutschland keine Selbstverständlichkeit. Das erste derartige Urteil, das die Raser vom Ku’damm betraf, wurde zunächst vom Bundesgerichtshof aufgehoben. Dass man mit 160 Kilometern pro Stunde mitten in der Stadt über rote Ampeln fährt, heiße nicht, dass man töten will, sagten die Karlsruher Richter. (In einem anderen Fall hat der BGH dann jedoch geurteilt, dass 155 Stundenkilometer auf der Gegenfahrbahn doch als Mord einzustufen sind.)

Kultur der Straflosigkeit

Autofahrer, auch wenn sie rasen, auch wenn sie betrunken fahren, werden nur wegen fahrlässiger Tötung verfolgt. Bei einem illegalen Autorennen mitzumachen war bis vor zwei Jahren sogar nur eine Ordnungswidrigkeit. Andererseits wird eine Störung des Autoverkehrs umgehend als Mord verfolgt. Ein Mann, der Steine auf die Autobahn A10 geworfen hatte, wurde wegen versuchten Mordes angeklagt. In einem anderen Fall wurden zwei Jugendliche, die „aus Langeweile“ eine Stahlplatte auf die Autobahn geworfen hatten, ebenfalls als Mörder betrachtet.

Dezember 2016, Neukölln: Ralf F., ein 57-jähriger Mann, hat Bärbel M., eine Fahrradfahrerin (76) totgefahren. Die Tat wurde mit einem Lkw begangen. Acht Monate später wurde der Täter zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.700 Euro verurteilt. „Es tut mir leid“, sagte er.

Dezember 2013, Steglitz: Patrick R., ein 28-jähriger Mann, hat eine Fußgängerin (44) totgefahren. 28 Monate später wurde er zu zwei Jahren Bewährung und einer Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Der Täter war betrunken und fuhr zu schnell.

Fassen wir zusammen: Eine kleine, fast ausschließlich männliche Gruppe von Autofahrern, unterstützt von der Polizei und der Justiz, besitzt das enorme Privileg, andere töten zu dürfen, ohne dabei schwere Folgen fürchten zu müssen. Ihren Opfern, die meistens per Fahrrad oder zu Fuß unterwegs waren, wird oft die Schuld oder eine erhebliche Mitschuld gegeben, obwohl sie nur versucht haben, lebend und unverletzt durch den Stadtverkehr zu kommen.

Solange diese Kultur der Straflosigkeit weitergeht, werden weiter Fußgänger und Fahrradfahrerinnen sterben und Berlin wird für sie die gefährlichste Großstadt Europas bleiben.

Nicolas Kayser-Bril

Der Autor ist Journalist und bloggt auf nkb.fr – meist auf Französisch und Englisch. Er wohnt und radelt in Berlin.


Copyright © 2009 - 2024 GRÜNE LIGA Berlin e.V. Landesverband Berlin - Netzwerk Ökologischer Bewegungen - Alle Rechte vorbehalten.