Aus DER RABE RALF Juni/Juli 2021, Seite 2
Berlin muss Nachhaltigkeit ressortübergreifend organisieren
Am 12. Mai haben die Spitzenkandidatinnen und -kandidaten der großen demokratischen Parteien dem Bündnis Berliner Nachhaltigkeitsstrategie zwei Stunden lang Rede und Antwort gestanden. Franziska Giffey (SPD), Klaus Lederer (Linke), Werner Graf in Vertretung für Bettina Jarasch (Grüne), Kai Wegner (CDU) und Sebastian Czaja (FDP) kamen zu der online übertragenen Podiumsdiskussion.
Für eine Berliner Nachhaltigkeitsstrategie
Es ging um die grundsätzliche Forderung nach einer Nachhaltigkeitsstrategie für Berlin, um die Anerkennung der Klimanotlage, die Bewahrung der Schöpfung und die Zeit nach der Corona-Pandemie. Das Bündnis aus Umweltverbänden und Nachhaltigkeitsinitiativen fordert, dass die drängendsten Themen – wie Klima- und Naturschutz, Verkehrs- und Wärmewende, soziale und ökologische Gerechtigkeit, gesunde Ernährung und bezahlbarer Wohnraum für alle – mit einer übergreifenden Nachhaltigkeitsstrategie für Berlin beantwortet werden.
Zuständigkeitsbereiche überwinden
Die Parteien waren sich einig: Diese Mammutaufgabe muss zentral koordiniert werden, beispielsweise in der Senatskanzlei. Das bedeutet, dass grundsätzliche Verfahrensweisen, Handlungsprinzipien und Regelungen über Verwaltungsgrenzen und Ressorts hinweg vereinbart werden, um Verantwortung für Nachhaltigkeit auf allen Ebenen zu erreichen. Einigkeit bestand auch darüber, dass diese Aufgabe – und damit nicht weniger als die „Zukunft der Stadt“ – nur gemeinsam mit allen Handelnden in der Stadtgesellschaft gelöst werden kann. Das Aushandeln von Kompromissen wird dabei ebenso notwendig sein wie das Zugeständnis jedes Einzelnen, von maximalen Forderungen zurückzutreten.
In der Diskussion wurde deutlich, dass es Zielkonflikte zwischen den verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit gibt. Zu einer Nachhaltigkeitsstrategie gehört auch, diese Konflikte zu benennen, Bewertungskriterien für die widerstreitenden Interessen zu entwickeln und transparente, mit den Akteur*innen abgestimmte Entscheidungen zu treffen.
Nachhaltigkeit in die Verfassung?
In Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil zum Bundes-Klimaschutzgesetz vom April sowie dem Vorbild Hessens folgend, wurde über die Aufnahme von „Nachhaltigkeit“ in die Berliner Verfassung diskutiert. In Hessen wurde nach einer Volksabstimmung im Oktober 2018 das Prinzip der Nachhaltigkeit als Staatsziel in die Landesverfassung aufgenommen.
Einen solchen Schritt stuften alle Berliner Parteien als grundsätzlich probates Mittel ein. Verhindert werden müsse aber, dass es bei einem Lippenbekenntnis oder einem Placebo bleibt, wurde gemahnt. Besonders wichtig war den Spitzenpolitiker*innen, dass Berlin die bereits vorhandenen Strategien umsetzt und die dazu nötigen Prozesse beschleunigt. Die Erarbeitung und Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie soll parallel zu den konkreten Maßnahmen erfolgen.
Einladung an Berliner Zivilgesellschaft
Das Bündnis Berliner Nachhaltigkeitsstrategie war am Ende des Abends zufrieden, dass nicht mehr über das „Ob“, sondern nur noch über das „Wie“ einer Nachhaltigkeitsstrategie geredet wird, um es mit den Worten von Klaus Lederer zu sagen. Über das „Wie“ soll in den nächsten Monaten weiter diskutiert werden. Das Bündnis lädt Vereine, Initiativen und Privatpersonen herzlich ein, dabei zu sein.
Claudia Kapfer
für das Bündnis Berliner Nachhaltigkeitsstrategie, in dem sich die Organisationen Berlin 21, Grüne Liga Berlin, BUND Berlin und Brandenburg 21 zusammengeschlossen haben. Der Wahlcheck fand mit Unterstützung durch die Regionale Netzstelle Nachhaltigkeitsstrategie RENN.mitte statt.
Diskussion vom 12. Mai ansehen: www.youtube.com/watch?v=kSY-wghfDpc
Forderung nach einer Nachhaltigkeitsstrategie für Berlin mitzeichnen:
E-Mail: schulz@berlin21.net
Seite des Bündnisses zur Information und Diskussion: www.lns-buendnis.berlin