Vom Nachhaltigkeitsprofil zum Gemeinschaftswerk?

Aus DER RABE RALF Oktober/November 2020, Seite 10

Berliner Nachhaltigkeitsforum diskutierte Erfahrungen aus anderen Bundesländern

Klima schützen, soziale Ungleichheiten reduzieren, Konsum und Produktion nachhaltig gestalten – das Erreichen der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) ist nicht allein Aufgabe der Bundesregierung. Fast alle Bundesländer haben eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt – Berlin nicht!

Deshalb hatten die Vereine Berlin 21, BUND Berlin, Grüne Liga Berlin und Brandenburg 21 zu ihrem gemeinsamen Nachhaltigkeitsforum am 20. August im „bUm“ im alten Umspannwerk Kreuzberg Fachleute aus anderen Bundesländern eingeladen, um rechtzeitig vor den Abgeordnetenhauswahlen im kommenden Jahr zu diskutieren, welche Erfahrungen für Berlin genutzt werden können.

Simone Ariane Pflaum stellte die hessische, Martin Pohlmann die Brandenburger und Thomas Koch die Thüringer Landesnachhaltigkeitsstrategie vor. Die Perspektiven auf der Bundesebene erläuterten der Generalsekretär des Rates für Nachhaltige Entwicklung, Marc-Oliver Pahl, sowie Christian Calliess, bis Juli Mitglied des Sachverständigenrates für Umweltfragen.

Nachhaltigkeit in die Verfassung

Gleich zu Beginn betonte Calliess die Dringlichkeit des Handelns für die Wahrung unserer Lebensgrundlagen innerhalb der planetaren Grenzen. Es reiche nicht, eine gute Nachhaltigkeitsstrategie zu beschließen, sie müsse auch in allen Politikbereichen konsequent verfolgt werden.

Darauf bezogen sich in der Folge alle Vortragenden und schlugen verschiedene Wege zur strukturellen Verankerung von Nachhaltigkeit vor, wie verpflichtende Nachhaltigkeitsprüfungen in Gesetzgebungsprozessen oder eine Nachhaltigkeitsbewertung. Notwendig ist dafür laut Callies ein unabhängiges externes Monitoring, beispielsweise in Form eines „Rates für Generationengerechtigkeit“, der als demokratisch gewähltes Beratungsgremium ein aufschiebendes Vetorecht erhält. Außerdem sollte das Grundgesetz um einen Absatz zur Berücksichtigung von Umweltschutz in allen Politikbereichen und Maßnahmen ergänzt werden.

Marc-Oliver Pahl verwies hier auf die Stellungnahme des Rates für Nachhaltige Entwicklung zum „Jahrzehnt der Nachhaltigkeit“, in der die Aufnahme des Nachhaltigkeitsprinzips ins Grundgesetz angeregt wird, um Nachhaltigkeit auch bei rechtlichen Abwägungen ein großes Gewicht zu geben. Zurzeit wird dazu ein Petitionsvorschlag erarbeitet. Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW hatte den Vorschlag mit Unterstützung von Berlin 21, Brandenburg 21 und anderen eingereicht und war damit in einem Community-Voting erfolgreich.

Gute Beispiele aus anderen Bundesländern

In Hessen wurde Nachhaltigkeit bereits per Volksabstimmung als Leitprinzip in die Verfassung geschrieben. Simone Ariane Pflaum berichtete außerdem, dass die Strategie in ihrem Bundesland sehr davon profitiert habe, dass sie von Anfang an durch die Staatskanzlei vorangetrieben wurde. Auch die hessische Landesverwaltung stellt sich ihr zufolge nachhaltig auf, unter anderem durch öffentliche Aktionen wie den Tag der Nachhaltigkeit, Maßnahmen zur CO₂-Reduktion und Angebote im Schulungsprogramm. Schon 2011 hat Hessen ein Leitbild zur nachhaltigen und fairen öffentlichen Beschaffung verabschiedet. Seit fünf Jahren gibt es zudem einen Runden Tisch „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ und seit April 2019 eine Initiative für verantwortungsvolles Wirtschaften. Derzeit wird ein gemeinsames Leitbild mit 22 Leitsätzen für die Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt.

Für den Brandenburger Prozess zur Erarbeitung der Landesnachhaltigkeitsstrategie lobte Martin Pohlmann die Rolle des wissenschaftlichen Beirats als Motor und Klammer zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Verwaltung. In Brandenburg soll ein regionaler Wohlfahrts-Index als Indikator etabliert werden. Kürzlich wurde die Nachhaltigkeitsstrategie in leichter Sprache veröffentlicht.

Empfehlungen für Berlin

Für die Entwicklung einer Berliner Nachhaltigkeitsstrategie gab es einige Anregungen. Sie könne zum Beispiel gute Initiativen und Projekte besser sichtbar machen, anerkennen und durch einen politischen Rahmen stärken sowie die guten Einzelprojekte des Senats zusammenführen und mit konkreten Zielen zur sozial-ökologischen Transformation verbinden.

Die Strategie sollte im Senat, in den Senatsverwaltungen und den Bezirken strukturell verankert sein und mit den notwendigen Personal- und Finanzmitteln ausgestattet werden. Besonderes Augenmerk sollte auf die Ausarbeitung von Umsetzungsprinzipien gelegt werden: Partizipation, Kommunikation, Vorbildrolle der Landesregierung, abrechenbare Ziele, Nachhaltigkeitsprüfung, Ressortkoordination und Monitoring lauten hier die Stichworte.

Bei der Erarbeitung einer Strategie müsse zwischen einem Orientierungsrahmen und darauf aufbauenden Aktionsplänen unterschieden werden. Ersterer sollte kurz, klar und verständlich sein und Impulse setzen. Letztere sollten zielgruppenspezifisch jeweils verbindlich die nächsten Schritte festlegen.

„Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“

Nachhaltigkeit funktioniert nur als „Gemeinschaftswerk“, in das Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und religiöse Verbände von Anfang an einbezogen werden, das wurde auf dem Forum deutlich. Keine Gruppe sollte bei der Entwicklung, Umsetzung und Nachjustierung ausgegrenzt, alle Akteure und ihre Bemühungen sollten wertgeschätzt werden.

Auch in der Diskussion ging es vor allem darum, wie das „Gemeinschaftswerk Nachhaltigkeit“ gelingen kann. Wichtig ist dabei unter anderem, echte Partizipation und Mitgestaltung vor Ort anzubieten, um das Vertrauen in die Politik wieder zu stärken. Dabei müssten sich aber alle auch auf Konflikte einstellen und sich dafür vorbereiten.

Greifen wir die Idee vom „Gemeinschaftswerk“ auf und gründen ein breites Bündnis „Gemeinschaftswerk Nachhaltiges Berlin“!

Pia Paust-Lassen, Verena Fehlenberg, Franziska Schulz, Sebastian Stragies

Mitschnitt der Veranstaltung: www.berlin21.net/aktuell/berliner-nachhaltigkeitsforum


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