Regierungsfraktionen wollen umweltfreundliche Beschaffungsrichtlinie des Berliner Senats kippen

Kaum hat der Berliner Senat vorige Woche mit der neuen Verwaltungsvorschrift „Beschaffung und Umwelt“ eine wichtige Grundlage zum Klima- und Ressourcenschutz in Berlin geschaffen, planen die Regierungsfraktionen aus SPD und CDU die Aushebelung dieser ökologisch sinnvollen Vorschrift.

Der Berliner Senat hatte mit der neuen, novellierten Verwaltungsvorschrift festgelegt, dass in Zukunft in allen öffentlichen Einrichtungen des Landes eine klimaverträgliche und ressourcenschonende Beschaffung von Produkten und Dienstleistungen Pflicht sein wird. So würden bei Anschaffungen durch die Berliner Verwaltungen Kriterien wie beispielsweise Einsparung von Energie, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit, Wiederverwertbarkeit und Abfallvermeidung, geringer Spritverbrauch und Vermeidung von Langzeitkosten berücksichtigt. Ebenso würden Beschaffungen und Auftragsvergaben an umweltfreundliche Produkte und Materialien sowie umweltschonende Verfahren bei der Erfüllung von Leistungen geknüpft. Damit wäre ein erheblicher Beitrag für den Umweltschutz geleistet und Berlin täte einen wichtigen Schritt zur CO2-Verminderung und zur Schonung der Ressourcen.

Mit der nun von den Koalitionsfraktionen geplanten Änderung des ökologisch sinnvollen Vergabegesetzes soll dieses nur bei Ausschreibungen und Beschaffungen von über 10.000 Euro Anwendung finden. „Da aber etwa 80 Prozent aller Ausgaben einen Wert von unter 10.000 Euro haben, ist diese umweltfreundliche Richtlinie für die öffentlichen Verwaltungen nach ökologischen Kriterien weitgehend ausgehebelt.“, sagt Stefan Richter, Geschäftsführer der GRÜNEN LIGA Berlin.

„Es ist unglaublich, dass die Koalition den Beschaffungsstellen anscheinend nicht zutraut, auf umweltfreundliche Produkte zu achten. Der mündige Bürger dagegen ist ohne Schwierigkeiten in der Lage, anhand von Zertifikaten und Ökosiegeln eine ökologisch sinnvolle Produktauswahl zu treffen.“, so Anja Sorges, Geschäftsführerin des NABU Berlin.

Die Berliner Bezirks- und Senatsverwaltungen beschaffen jährlich Produkte und Dienstleistungen in einem Wert von vier bis fünf Mrd. € und davon sollen jetzt nur 20 % unter diese neue, eigentlich vorausschauende Verwaltungsvorschrift fallen und die ressourcenschonenden Kriterien erfüllen.

Mit dieser neuen Verwaltungsvorschrift könnte Berlin gegenüber anderen Städten und Kommunen Vorreiter in umweltfreundlicher Beschaffung werden, aber in der Umsetzung wird der Tiger mal wieder zum Bettvorleger.

GRÜNE LIGA, NABU, LAUB  und BERLIN 21 fordern, dass die Beschaffungsrichtlinie des Berliner Senats uneingeschränkt umgesetzt, d.h. keine Wertgrenze für eine umweltfreundliche Beschaffung im Gesetz festgeschrieben wird.

Nachzulesen ist die die Pressemitteilung des Senates vom 8.5.2012 zur Richtlinie „Beschaffung und Umwelt“ unter: www.berlin.de/landespressestelle/archiv/20120508.1235.369842.html

Kontakt:
GRÜNE LIGA, Berlin e.V. Netzwerk Ökologischer Bewegungen
Geschäftsführer: Stefan Richter
Anja Sorges Geschäftsführerin & Presse NABU Landesverband Berlin e.V.
Landesverein der UmweltberaterInnen in Berlin und Brandenburg e.V. LAUB
Gudrun Pinn (Vorsitzende)
Mobil: 0163 357 1668Berlin 21 e. V.: Pia Paust-Lassen (Tel.: 397 42 133)

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