„Wer will, dass die Welt so bleibt, wie sie ist, der will nicht, dass sie bleibt.“ (Erich Fried)
„Man soll etwas dazu beitragen, dass man die Welt in einem besseren Zustand verlässt, als man sie vorgefunden hat.“ (Bertolt Brecht)
Im Gründungsaufruf für eine GRÜNE LIGA vom 18. November 1989 heißt es: „Das Wissen um den Ernst und die Dringlichkeit der globalen und lokalen ökologischen Probleme führt uns zusammen. Die Mitverantwortung, die jede und jeder von uns für die Lösung der anstehenden, schier unbewältigten Aufgaben des Umweltschutzes in sich spürt, drängt uns zum Handeln. Dieses Handeln kann nur ein gemeinsames sein.“
Diese Mitverantwortung prägt seit mehr als 30 Jahren unser Handeln und bestimmt den Inhalt unserer Projekte. Die Natur ist mit ihrer Artenvielfalt und ihrem Reichtum an Ökosystemen mehr denn je gefährdet. Doch wie wir alle haben auch Sie die Chance, eine lebenswerte Umwelt mitzugestalten.
Sie wollen über Ihr Leben hinaus Gutes tun? Wenn der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen, eine gesunde Umwelt, die Schönheit der Natur und deren Bewahrung Sie bewegt, können Sie künftigen Generationen ein bleibendes Geschenk machen.
Viele Menschen denken darüber nach, was bleibt, wenn sie gehen. Dennoch zögern viele, den eigenen Nachlass zu regeln. Vererben ist ein sehr persönliches und emotionales Thema. Viele persönlich nahegehende Fragen werden aufgeworfen. Was kann ich und was will ich weitergeben? Neben den Ihnen nahestehenden Liebsten und der eigenen Familie kann auch eine gemeinnützige Organisation wie die GRÜNE LIGA Berlin e.V. mit einem Vermächtnis bedacht werden.
Schenken Sie uns Ihr Vertrauen und setzen Sie mit Ihrem letzten Willen ein Zeichen! Legen Sie zu Lebzeiten fest, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll und gestalten Sie die Welt ein Stück weit in Ihrem Sinne.
Wenn Sie sich über das eigene Leben hinaus für eine lebenswerte Umwelt einsetzen möchten, regeln Sie das am besten in einem handschriftlich verfassten Testament. In einem solchen Dokument können Sie Ihren Nachlass persönlich testieren und in Form eines Vermächtnisses gemeinnützige Naturschutzorganisationen wie die Grüne Liga Berlin e.V. berücksichtigen, ohne pflichtteilsberechtigte Angehörige zu vernachlässigen. Existiert kein rechtsgültiges Testament, tritt immer die gesetzliche Erbfolgeregelung in Kraft, die sich nicht mehr nach Ihrem letzten Willen und Ihren Wünschen richtet. Lassen sich keine Erbberechtigten finden, fällt das Erbe an den Staat.
Ein vom Gesetzgeber gewollter Vorteil für erbende oder mit Vermächtnissen bedachte gemeinnützige Organisationen ist der, dass keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer zu zahlen ist.
Die hier aufgeführten Informationen können nicht den Rat eines fachkundigen Rechtsanwalts oder Notars ersetzen. Sie sollen dazu anregen, Ihre persönliche Situation zu durchdenken, und Ihnen eine Hilfestellung sein.
Gern nehmen wir uns Zeit, mit Ihnen zusammen zu überlegen, wie wir Ihre Vorstellungen und Wünsche am besten umsetzen können. Diese Entscheidung ist ein sehr großer Vertrauensbeweis in unsere Arbeit.
Ihre Ansprechpartnerin: Claudia Kapfer
Tel. (030) 4433910, E-Mail: claudia.kapfer@grueneliga-berlin.de
„An meinem Leben und meinen Schicksalen liegt nichts. An den Wirkungen meines Lebens liegt unendlich viel.“ (Johann Gottlieb Fichte)
„Stärke entspringt nicht physischer Kraft, sondern einem unbeugsamen Willen.“ (Mahatma Gandhi)