
Bei der Expertenanhörung am 2. Juni im Wirtschaftsausschuss kommen die wasserwirtschaftlichen Belange der Novelle des Erneuerbare Energiengesetzes zu kurz. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 5. Mai 2014 vermerkt im Einleitungssatz, die Energiewende sei „ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit, der Bewahrung der Schöpfung und der Verantwortung
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