Praxisbeispiele

Mehrweg-Getränkeflaschen für den Kreuzberger Viertelmarathon (Turngemeinde in Berlin 1848 e.V.)

Die gesponserte Mehrweg-Getränkeflasche

Auf Vorschlag des LSB (Landessportbund Berlin) stellte die GRÜNE LIGA Berlin e.V. Anfang 2013 die Potenziale zur Gestaltung abfallarmer Sportveranstaltungen bei der Turngemeinde in Berlin 1848 e.V. (TiB) vor. Den Bezugspunkt bildete der Kreuzberger Viertelmarathon als Veranstaltung, um die Möglichkeiten eines Verzichtes auf Einweg-Trinkbecher auszuprobieren.

Der 10,5 km lange Straßenlauf führte die Läufer am 25. August vom Columbiadamm nach Kreuzberg SO 36 und wieder zurück. Zentraler Versorgungspunkt für mehr als 500 Läufer und Läuferinnen war der Sportplatz der Turngemeinde am Columbiadamm.

Der Sportverein nahm Ideen und Vorschläge der Grünen Liga zur Nutzung von Mehrwegsystemen auf und bekam über einen Sponsor 500 Mehrweg-Getränkeflaschen, die allen Läufer*innen zur Verfügung gestellt wurden. Auf diese Weise konnte auf Einwegbecher verzichtet werden.

Weitere Informationen zu Laufveranstaltungen des TiB: http://www.tib1848ev.de


Abfallarm seit 1995: Das Umweltfestival der GRÜNEN LIGA

Geschirrtransport mit dem Lastenrad auf dem Umweltfestival

Auf dem Umweltfestival beweist die GRÜNE LIGA bereits seit 1995, dass Großveranstaltungen abfallarm ohne die Verwendung von Einweggeschirr durchführbar sind. Durch ein langjährig erprobtes Abfallmanagement, bei dem alle: von Mitarbeiter*innen, über Aussteller*innen bis zu Sponsor*innen involviert sind, ist das Festival in Berlin am Brandenburger Tor so gut wie abfallfrei. Bei bis zu 250 Aussteller*innen und über 100.000 Besucher*innen fielen in den letzten Jahren max. zehn Tüten Restmüll pro Veranstaltung an.

Verschiedene Bausteine tragen zum Gelingen des Konzeptes bei:

1. Teilnahmebedingungen: Die Teilnahmebedingungen tragen wesentlich zur Umsetzung des abfallfreien Veranstaltungskonzeptes bei. Sie regeln u.a. die Vermeidung von Flyer- und Giveaway-Müll durch Promotionaktivitäten auf und um die Meile herum, die Verwendung von Mehrweggeschirr, den Verzicht auf Einweggeschirr, die Mitnahme eigener Verpackungen durch die Aussteller*innen, die Auf- und Abbauzeiten uvm. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen wird durch die Marktleitung am Veranstaltungstag mehrfach kontrolliert.

2. Kaution: Alle Teilnehmer*innen des Umweltfestival entrichten eine Kaution pro Veranstaltungstag. Die Kaution bietet einen finanziellen Anreiz für die Aussteller*innen, am Veranstaltungstag die Teilnahmebedingungen einzuhalten. Sie wird bei deren Einhaltung nach der Veranstaltung an die Aussteller*innen wieder ausgezahlt.

3.Briefing: Die Höhe beläuft sich zur Zeit auf 25 Euro pro Tag und Stand. Je nach Art und Größe der ausstellenden Firmen ist die Höhe der Kaution sicher nach oben und unten variabel. Besonders bei Ausstellern, die mit Subunternehmern wie z.B.  Messebauern vor Ort arbeiten, kommt  es gelegentlich vor, das diese nach Ende der Veranstaltung ihren Abfall – wie noch oft auf Messen üblich – vor Ort liegen lassen. Daher sollten auch diese Firmen nochmal speziell darauf hingewiesen werden, ihre Fremdfirmen entsprechend zu briefen. Die in ihrem Falle geringe Höhe der Kaution stellt für sie keinen Anreiz dar. Eine höhere Kaution ist aber aufgrund der vielen kleinen Firmen und gemeinnützigen Vereine, die auf dem Umweltfestival ausstellen, nicht machbar und auch  von Seiten der GRÜNEN LIGA nicht erwünscht.

4. Das Spülmobil: Fast alle Caterer vor Ort nutzen Leihgeschirr aus Porzellan und Glas sowie Leihbesteck. Einige nutzen auch eigenes Geschirr, lassen dieses aber im Spülmobil reinigen bzw. reinigen es selbst.

5.Leihgeschirr: Dieses wird vom Betreiber des Spülmobils am Veranstaltungstag gestellt. Der Pfand beträgt pro Geschirrstück 2,50 Euro. Die Caterer*innen erhalten das Leihgeschirr gegen Zahlung der Pfandgebühr und geben dies an die Kunden weiter. Die Rückgabe des Geschirrs kann durch die Besucher*innen an allen Cateringständen, die sich am Pfandsystem beteiligen, erfolgen. Der Transport vom Caterer zum Spülmobil wieder zurück erfolgt durch drei Lastenräder, diese werden von Mitarbeiter*innen des Veranstalters gefahren.

6. Geschirrpauschale: Alle Caterer vor Ort zahlen eine Geschirrspülpauschale in Höhe von 25,00 Euro. Diese wurde eingeführt, um die Kosten des Spülmobils auf die Speisen verkaufenden Aussteller*innen gleichmäßig zu verteilen und einen Anreiz zu schaffen, sich am Benutzen des Mehrwegsystems zu beteiligen. Die Caterer, die eigenes Mehrweggeschirr benutzen, tragen mit der Gebühr dazu bei, die Wasser- und Abwasserkosten zu reduzieren.

7. Kosten: Kosten für das Geschirrspülmobil pro Tag: Die Angaben sind nur ungefähre Werte und variieren jedes Jahr. Ausgegangen wird von 23 Cateringständen. Nicht berücksichtigt sind Kosten für Wasser, Strom und Abwasser.

Bezeichnung Kosten in € Bemerkung
Geschirrspülmobil inkl. Leihgeschirr und Firmenpersonal 2500,00
Personal 600,00 Lastenradfahrer*innen und zusätzliche Mitarbeiter*innen im Spülmobil. Reduziert sich beim Einsatz von Ehrenämtlern*innen
Leihgebühren Lastenräder 150,00
Kosten Geschirrverlust 500,00 Durch Bruch oder Nicht-Rückgabe
Gesamt 3750,00

8. Sponsoring: Die Höhe der Kosten für das Spülmobil und andere Mehrwegsysteme können, je nach Anzahl der Caterer und der verkauften Speisen für den Veranstalter erheblich ins Gewicht fallen. Eine Kostensenkung kann durch Sponsoring erfolgen. Zum Umweltfestival besteht seit Jahren eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der BSR, die dieses langbewährte Mehrwegsystem unterstützt.

9. Kontrolle: Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen insbesondere des Abfallvermeidungssystems muss vor Ort am Veranstaltungstag kontrolliert werden. Die Verwendung von Mehrweggeschirr, die Mitnahme eigenen Verpackungsmülls nach Ende der Veranstaltung, der termingemäße Abbau nach Ende der Veranstaltung und die Rückgabe des Mehrweggeschirrs wird vom Organisationsteam während der gesamten Veranstaltungsdauer und ab Beginn des Abbaus durch mehrere Mitarbeiterinnen der GRÜNEN LIGA kontrolliert. Abnahmebögen, die vom Aussteller nach dem Abbau des Standes und vor Abfahrt von der Veranstaltungsmeile unterschrieben werden müssen, stellen sicher, dass der Stand abfallfrei übergeben und kein Fremdmüll von Nachbarständen auf der eigenen Fläche entsorgt wurde.

Weitere Informationen auf: www.umweltfestival.de


Abfallvermeidung/-reduzierung auf dem Karneval der Kulturen;
ca. 1,5 Mio. Besucher*innen

Die internationale Großveranstaltung „Karneval der Kulturen“ in Berlin nutzt Mehrweggeschirr und ein Trennsystem, um Abfall zu reduzieren. Auf dem Straßenfest besteht für Standbetreiber*innen die Pflicht zur Nutzung von Mehrweggeschirr. Aus Sicherheitsgründen gibt es kein Geschirr aus Glas oder Porzellan, sondern hauptsächlich aus Polypropylen. Für den Ausschank von heißen Getränken wie Kaffee sind Einwegbecher aus Pappe erlaubt. Die Pfandrücknahme erfolgt direkt am Stand. Gereinigt wird das benutzte Geschirr in einer angrenzenden Spülstraße mit ökologisch verträglichem Spülmittel. Eine Firma verleiht und reinigt das Geschirr für eine Pauschal- bzw. Nutzungsgebühr. Die Einrichtung dieser Spülstraße spart Fahrwege und mindert schädliche Emissionen.

Weitere Informationen auf: www.karneval-berlin.de


Abfallzonierung auf dem 15. Niedersächsischen Landesturnfest 2012 in Osnabrück; ca. 300.000 Besucher*innen

Auf dem Niedersächsischen Landesturnfest in Osnabrück 2012 spielte der Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz eine wichtige Rolle: Von der Planung über die Durchführung bis zur Nachbereitung wurde ein Nachhaltigkeitsmanagement in den Veranstaltungsprozess integriert. Besonderer Augenmerk lag auf der Vermeidung von Abfällen und Littering. Hierfür wurden alle Veranstaltungsorte nach wissenschaftlichen Erkenntnissen in verschiedene Abfallzonen unterteilt und die Verteilung der Abfallbehälter geplant und darauf angepasst. In den Eingangsbereichen wurden besonders Trennbehälter für die Fraktionen Glasflaschen, Pet-Flaschen, Papier und Restmüll geschaffen. Bei den Verpflegungsständen gab es insbesondere Rest- und Speiseabfalltonnen. Die Bühnenbereiche wurden aus Sicherheitsgründen größtenteils freigelassen. Alle Abfallbehälter wurden regelmäßig geleert. Insgesamt war die Abfallzonierung ein Erfolg: Littering konnte weitgehend verhindert werden. Die Gesamtabfallmenge wurde mit 11,8 t als gering eingestuft, die Abfalltrennungsquote lag im Publikumsbereich bei hohen 75,8 Prozent. Anhand von Kennzahlen und Indikatoren wurden alle Nachhaltigkeitsbestrebungen auf ihren Erfolg hin untersucht und in einer Umweltdokumentation zusammengefasst.

Quelle und Link zur Umweltdokumentation: http://www.ntb-infoline.de/cms_new/uploads/media/Umwelt_Dokumentation_LTF_2012_01.pdf


Verpflichtung zur Verwendung von Mehrwegsystemen und Erstellung eines Abfallkonzepts bei Veranstaltungen in Wien

Die Stadt Wien verpflichtet Veranstalter*innen gemäß § 10 des Wiener Abfallwirtschaftsgesetzes, bei Veranstaltungen auf stadteigenen Liegenschaften und ab 1000 Personen, Mehrwegsysteme einzusetzen, wenn Speisen und Getränke ausgegeben werden. Bei Veranstaltungen ab einer Zahl von 2000 Personen muss außerdem ein Abfallkonzept vom Veranstalter erstellt werden. Außerdem bietet die Stadt einen selbst entworfenen Mehrwegbecher und Tassen („Häferl“) an. Wiener Veranstalter*innen können diese kostenlos über die Initiative „natürlich weniger Mist“ für ihre Veranstaltung mieten. 30 Prozent der Reinigungskosten können für insgesamt 1 Mio. Becher und insgesamt 20.000 Tassen übernommen werden. Zusätzlich stellt die Stadt Wien als Veranstaltungsservice auch ein Geschirrspülmobil zum Verleih bereit.

Weitere Informationen zum Wiener Mehrwegsystem und zum Abfallkonzept auf : http://www.wenigermist.at 

http://www.wien.gv.at/umweltschutz/abfall/gross-veranstaltungen.html


Nürnberg „Feste feiern ohne Müll“

Die Stadt Nürnberg gilt als Vorbild für die Konzeption abfallarmer Veranstaltungen. Bereits seit 1989 steht in ihrer Abfallsatzung, dass auf öffentlichen Veranstaltungen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen und wiederverwendbaren Behältnissen und mit wiederverwendbaren Bestecken abgegeben werden dürfen. Zur Unterstützung gibt es ein städtisches Geschirrmobil, welches die Stadt bei Veranstaltungen zur Verfügung stellt. Außerdem können sich Nürnberger dort kostenlos größere Mengen Geschirr für private Feiern ausleihen. Bei den Veranstalter*innen kamen die Regelungen gut an, da sie Entsorgungskosten sparen und einen Imagegewinn erhalten. Halten sich Veranstalter nicht an die Vorgaben, hat die Stadt allerdings keine Sanktionshandhabe. In den letzten Jahren kommt es aus Sicherheitsgründen immer häufiger zu Ausnahmen des Einwegverbots bei Großveranstaltungen.

Informationen: http://www.stiftung-naturschutz.de/veroeffentlichungen/abfallstudie/

http://www.nuernberg.de/internet/abfallwirtschaft/geschirrmobil.html


Auflagen zur Abfallvermeidung im Bezirksamt Spandau

Aufgrund diverser Beschlüsse der BVV Spandau erhalten Veranstalter, die auf öffentlichem Straßenland in Berlin-Spandau Veranstaltungen durchführen, mittlerweile seit Jahrzehnten, durch die Straßenbaubehörde folgende Auflagen zur Zustimmung zur Sondernutzung nach § 11 BerlStrG:
Spezielle Auflagen zur Abfallvermeidung und -verwertung aus Gründen der Straßenreinhaltung
Auflagen für die Standbetreiber (Standmieter):

  • Beim Einkauf von Lebensmitteln u. a. Gütern ist auf Produkte mit Einwegverpackungen zu verzichten, soweit dies das Marktangebot zulässt.
  • Für die Abgabe von Lebensmitteln dürfen kein Einweggeschirr, keine Einweggedecke o. ä. verwendet werden. Bei der Abgabe von Speisen ist nur wiederverwendbares Geschirr und bei der Abgabe von Getränken sind nur Gläser oder sonstige Mehrwegtrinkgefäße zu verwenden.
  • Hinweis: Es dürfen auch keine Maistassen, essbare Teller o. ä. verwendet werden!
  • Vor der Veranstaltung ist rechtzeitig nachzuweisen, auf welche Weise die Verwendung von Mehrweggeschirr und Trinkgefäßen sichergestellt wird. Weiterhin ist nachzuweisen, auf welche Weise das wiederverwendete Geschirr und die Trinkgefäße gereinigt werden.
  • Entsprechend dem Marktangebot dürfen Getränke weder aus Einwegflaschen oder Dosen ausgeschenkt werden, noch dürfen Einwegflaschen oder Dosen verkauft werden. Die anfallenden Abfälle, insbesondere aus Transportverpackungen, sind direkt am Stand zu trennen und der Wiederverwertung zuzuführen.
  • Den Besuchern muss die Möglichkeit gegeben werden, die anfallenden Abfälle direkt am Stand zu trennen.
  •  Auflagen für die Veranstalter:
  • Der Veranstalter hat Möglichkeiten zur Säuberung des Geschirrs (z.B. Spülmobil, Geschirrservice) oder zumindest Wasser/Abwasser- und Stromanschlüsse bereitzustellen.
  • Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend gekennzeichnete Abfallbehälter für die sortenreine Trennung der Reststoffe bereitstehen.
  • Der Veranstalter hat die Standbetreiber (Standmieter) und die Besucher in geeigneter Form über Maßnahmen der Abfallvermeidung zu informieren.
  • Anlässlich von stattfindenden Sicherheitsabnahmen wird die Einhaltung der Auflagen durch das
  • Tiefbau- und Landschaftsplanungsamt als Straßenbaubehörde stichprobenweise überprüft.

Nachhaltigkeitsmanagement und Klimaschutz auf dem Deutschen Evangelischen Kirchentag; ca. 100.000 Besucher*innen

Ein Beispiel für ein erfolgreich kommuniziertes Nachhaltigkeitsmanagement einer Großveranstaltung ist der Deutsche Evangelische Kirchentag. Der Kirchentag ist seit 2007 nach dem Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) zertifiziert. Ziel der Veranstalter*innen ist es, nicht nur den Kirchentag selbst so ressourcenschonend wie möglich zu organisieren, sondern Teilnehmende und Kirchentagsinteressierte aktiv in das Projekt einzubinden und sie zu motivieren, auch im Alltag klimafreundlich zu leben. Um beispielsweise Klimaziele besser zu vermitteln, wurden besondere Kommunikationsinstrumente entwickelt, z.B. ein Klimamarkt, Informationen zum Öko-Strom und als symbolträchtiges Mitbringsel der Klimaschal.

Weitere Informationen zum Klimaschutz des Evangelischen Kirchentages auf:
http://www.kirchentag.de/das-ist-kirchentag/klimaschutz.html


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