Berliner Wasserbetriebe: 10 Jahre teilprivatisiert – 10 Jahre Geheimverträge

Berlin, 8. Dezember 2009


Was hält das Berliner Abgeordnetenhaus vom Volksbegehren zur Offenlegung von Geheimverträgen?


Ein Gastkommentar von Sabine Finkenthei & Thomas Rudek
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wasser_volksbegehren_logoVor 10 Jahren wurden die Berliner Wasserbetriebe über eine Holding teilprivatisiert. 49,9 Prozent der Anteile besitzen RWE Aqua und Veolia Wasser. Begleitet wurde die Teilprivatisierung von Vertragsverhandlungen, über deren Inhalt „absolutes Stillschweigen“ vereinbart wurde, „soweit nicht aufgrund gesetzlicher Vorschriften eine Verpflichtung zur Offenlegung besteht“ (§43.1 Konsortialvertrag). Genau diese gesetzlichen Vorschriften will die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ mit einem Gesetz per Volksbegehren schaffen.

Nachdem über 36.000 gültige Unterschriften für die Zulassung gesammelt werden konnten, und am 6. Oktober auch der Berliner Verfassungsgerichtshof einstimmig entschieden hat, dass das Volksgesetz zugelassen werden muss, sind jetzt die Berliner Abgeordneten am Zuge und können bis Februar entscheiden, ob sie das Volksgesetz übernehmen oder ob sie der Rechtsauffassung des Senats folgen, der auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts die Auffassung vertritt, dass das Volksgesetz gegen „höherrangiges Recht“ und insbesondere gegen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der privaten Investoren verstößt.

Dass der Senat kein Interesse an einer Offenlegung hat, erklärt sich aus seiner Befangenheit als Vertragspartner. Diese „Interessenkollision“ hat bereits das Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil zur Offenlegung der Preis- und Tarifkalkulation der Wasserbetriebe festgestellt. Gerade vor dem Hintergrund dieser interessenspolitischen Fixierung des Senats wären alle Berliner Abgeordneten gut beraten, sich nicht an die Rechtsauffassung des Senats zu binden, sondern sich daran zu erinnern, dass sie in ihrer Entscheidungsfindung einzig ihrem Gewissen verpflichtet sind.  Und schließlich stellt sich die Frage, was schlimmstenfalls geschehen würde, wenn das Berliner Abgeordnetenhaus das Volksgesetz beschließt: In diesem Fall stünde den privaten Anteilseignern der Weg zu den Gerichten frei. Sehen RWE Aqua und Veolia Wasser ihre Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse verletzt, dann können sie gerichtlich klären lassen, ob das Volksgesetz gegen höherrangiges Recht verstößt. Denn erst dann hätten alle Interessierten Klarheit, was schwerer wiegt: Die Wahrung der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Monopolversorgers oder die Durchsetzung der Informationsrechte der Bevölkerung.

Diese Fragen diskutieren die Initiatoren des Volksbegehrens am Mittwoch, dem 9.12., ab 18 Uhr im Abgeordnetenhaus Berlin (Raum 376) mit Abgeordneten aller Fraktionen und dem Datenschutzbeauftragten Dr. Dix und dem Wirtschaftsjuristen Prof. Keßler von der Verbraucherzentrale Berlin. Der Eintritt ist frei.

Weitere Informationen zum Volksbegehren unter www.berliner-wassertisch.net

* Juristin / Politikwissenschaftler, Mitinitiatoren des Volksbegehrens


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