Volksentscheid „Unser Wasser“

Was geschehen ist und was geschehen muss

Liebe Freunde und Unterstützer des Volksentscheids,

seit dem 10. Januar werden die Wahlunterlagen für den „Wasser“-Volksentscheid am 13. Februar verschickt. Viele werden die Broschüre durchlesen und sich fragen, was von den Argumenten des Abgeordnetenhauses und des Senats zu halten ist und was seit dem Volksbegehren geschehen ist.

I. Klarstellung zur Argumentation des Senats und des Abgeordnetenhauses: Zunächst ein wichtiger Hinweis zur Klarstellung: Einige denken möglicherweise, dass nachdem der Senat kurz nach Bekanntgabe des überwältigenden Ergebnisses unseres Volksbegehrens einen Geheimvertrag mit seinen sechs Änderungsvereinbarungen veröffentlicht hat, das Ziel des Volksbegehrens sei erreicht und der Volksentscheid sei überflüssig. Dem ist nicht so. Im Gegenteil: Denn der Senat weigert sich bis heute hartnäckig, den Gesetzestext des Volksbegehrens anzunehmen.

Nur zur Erinnerung: Wir fordern, dass:

1. ALLE Verträge, BESCHLÜSSE UND NEBENABREDEN veröffentlicht werden müssen, und

2. dass Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die NICHT veröffentlicht werden, UNWIRKSAM werden.

Das sind die wichtigsten Kernforderungen unseres Gesetzes und dieses Gesetz will der  Senat mit aller Gewalt verhindern und behauptet, dass a) unser Gesetz verfassungswidrig ist und b) das Informationsfreiheitsgesetz alles viel besser regelt.

zu a): Wenn unser Gesetz angeblich verfassungswidrig ist, warum haben auch viele Juristen, Anwälte, Richter und sogar ehemalige Verfassungsrichter das Volksbegehren unterschrieben? Auch der ausgewiesene Wirtschaftsjurist und Vorstandsvorsitzende der Verbraucherzentrale Berlin, Prof Keßler, hat das Volksbegehren nicht nur unterschrieben, er ist sogar Vertrauensperson des Volksentscheids! Senat und Abgeordnetenhaus tun so, als ob Sie Vertreter des Gerichts seien. Das sind sie nicht! Wir erinnern uns alle an die Gewaltenteilung: Es gibt die Regierung (Exekutive), es gibt das Parlament (Legislative) und es gibt die Gerichte (Jurisdiktive). Und es ist Aufgabe des Verfassungsgerichts zu entscheiden, ob ein Gesetz verfassungswidrig ist. Senat und Abgeordnetenhaus haben darüber nicht zu entscheiden!

zu b): Das Informationsfreiheitsgesetz regelt leider nicht alles viel besser. Wenn eine Behörde beispielsweise entscheidet, dass ein Vertrag nicht veröffentlicht wird, dann hat das keine juristischen Folgen. Bei unserem Gesetz sind diese Verträge unwirksam! Entscheiden Sie selbst, was besser und glaubwürdiger  ist: Ein Gesetz ohne Rechtsfolgen für den Fall der Nicht-Veröffentlichung oder ein Gesetz, das für den Fall der Geheimniskrämerei die Unwirksamkeit vorsieht?

II. Was ist in der Zwischenzeit geschehen? Neue Werbematerialien für den Volksentscheid sind da und die Überprüfung der veröffentlichten Dokumente läuft auf Hochtouren.

In der Zwischenzeit waren wir nicht untätig, sondern wir haben uns auf den Volksentscheid vorbereitet: So können unsere aktualisierten Plakate und Infoblätter in Kürze bei der GRÜNEN LIGA Berlin in der Prenzlauer Allee 8 zu den normalen Büroöffnungszeiten abgeholt werden (Tel.: 443391-0).
Auch werden die bisher bereits veröffentlichten Dokumente gründlich und kritisch geprüft. Sabine Finkenthei, Juristin und Gutachterin, hat sich dankenswerter Weise bereit erklärt, die erforderlichen Arbeiten zu koordinieren. Es versteht sich von selbst, dass die 700 Seiten des Vertrages nicht im Schnellverfahren durchleuchtet werden können, zumal verschiedene Rechtsgebiete (Zivilrecht, Verfassungsrecht, Kommunalrecht, Europarecht, Strafrecht etc.) berührt sind. Daher die Bitte: Wer andere Juristen kennt, den bitten wir um Vermittlung. Die Kontaktdaten lauten: Sabine Finkenthei – e-mail: S.Finkenthei@gmx.de – Tel: 030 / 231 33 89 – mobil: 0176/25213726).

III. Was muss geschehen? Den Volksentscheid gewinnen und die kostengünstige, bürgernahe Rekommunalisierung durchsetzen!

Die Politik erweckt den Eindruck, dass für sie die Rekommunalisierung ein wichtiges Thema ist. In Wirklichkeit geht es jedoch nur darum, das Verkaufsangebot von RWE aufzugreifen und in Verkaufsverhandlungen zu treten. Veolia will an der Teilprivatisierung festhalten und hofft auch weiterhin auf satte Gewinne. Das bedeutet im Klartext: Die Politik will den negativen Begriff der Teil-Privatisierung durch den neuen Begriff der  Teil-Rekommunalisierung positiv ersetzen. Von der Teilprivatisierung zur Teil-Rekommunalisierung? Das kann nur als schlechter Scherz bewertet werden!  Durch diese sprachliche Irreführung sollte niemand das eigentliche Ziel aus den Augen verlieren: Eine vollständige, kostengünstige, verbraucherfreundliche und bürgernahe Rekommunalisierung und keine investorenfreundliche Rekommunalisierung. Darum arbeiten wir auch an einem neuen Volksbegehren, um dieses Ziel zu erreichen. Ziel ist ein „Mitbestimmungsgesetz zur kostengünstigen, bürgernahen Rekommunalisierung“. Näheres erfahren Interessierte in Kürze!
Bis dahin gilt es alle Kräfte zu bündeln. Wir haben das Volksbegehren gewonnen, weil jeder seine eigenen sozialen Netzwerke einbezogen hat, mit seinen Nachbarn, Freunden und Kollegen gesprochen hat, in den Vereinen für das Volksbegehren geworben hat. Wenn wir uns das bekannte Werbemotto aus der Süßwarenindustrie „Nimm 2“ zu eigen machen und jeder 2 weitere Unterstützer gewinnen kann, dann können wir in Berlin alle gemeinsam auch den ersten Volksentscheid gewinnen und mit gutem Beispiel voran gehen. Nicht protestieren, sondern die Gesellschaft verändern: Mehr Demokratie, mehr Transparenz, mehr Mitbestimmung.

Thomas Rudek
Sprecher des Volksentscheids „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ der GRÜNEN LIGA Berlin und der BI „Berliner Wassertisch“

Kontakt: ThRudek@gmx.de / Tel.: 030 / 261 33 89 (AB) oder 0176 / 25213726


Copyright © 2009 - 2023 GRÜNE LIGA Berlin e.V. Landesverband Berlin - Netzwerk Ökologischer Bewegungen - Alle Rechte vorbehalten.