320.000 Menschen haben mit ihrer Unterschrift das Volksbegehren UNSER WASSER unterstützt. Das hat Großes bewegt in unserer Stadt. Jetzt folgt die entscheidende Etappe.
Da Senat und Abgeordnetenhaus sich weigern, den Gesetzestext des Volksbegehrens zu übernehmen, kommt es am 13. Februar 2011 zum Volksentscheid.
- Stimmen Sie mit JA,
weil nur unser Gesetz garantiert, dass alle geheimen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden in Bezug auf die Privatisierung der Berlin er Wasserbetriebe offen gelegt werden. Erst dann können sie unabhängig überprüft werden. Bei der Versorgung mit lebenswichtigen Gütern darf es keine Geheimhaltung geben! Die Geheimniskrämerei des Senats muss ein Ende haben!
- Stimmen Sie mit JA,
weil nur unser Gesetz die Voraussetzung schafft, um die Berliner Wasserbetriebe wieder vollständig in öffentliches Eigentum zurückzuführen, ohne den privaten Konzernen RWE und Veolia weitere Milliarden Euro in den Rachen zu werfen!
- Stimmen Sie mit JA,
weil Wasser ebenso wie Strom, Gas und Nahverkehr eine öffentliche Dienstleistung sein muss, die für alle Bürgerinnen und Bürger erschwinglich ist. Profitmaximierung hat in der Daseinsvorsorge nichts zu suchen.
Der Berliner Senat behauptet, unser Gesetz (siehe letzte Seite) sei verfassungswidrig. Diese Vorgehensweise des Senats ist nicht neu: Schon 2008 hatte er versucht, das Volksbegehren zu verbieten – ein Jahr später hob das Landesverfassungsgericht den Senatsbeschluss auf.
Der Berliner Senat versucht uns weiszumachen, mit seiner Internet-Veröffentlichung von Anfang November 2010 lägen alle Papiere zur Wasserprivatisierung auf dem Tisch. Aber: Bis heute hat sich kein Senatsmitglied dafür verbürgt und ein vor Gericht verwertbares Dokument gibt es nicht.
Außerdem: Wichtige Absprachen, die für die rechtliche Prüfung und Beurteilung des Vertragswerks bedeutsam sind, fehlen in der Veröffentlichung.
Um nur zwei Beispiele zu nennen:
Es fehlen
- die Vereinbarungen, die für die Privaten am wichtigsten sind: Die Grundlagen für die Berechnung der tatsächlichen Rendite, die den Konzernen RWE und Veolia jährlich gezahlt wird, nämlich die genaue Berechnung des tatsächlichen betriebsnotwendigen Kapitals und des darauf erhobenen Zinssatzes. Beide Faktoren sind wesentlich für die hohen Wasserpreise in Berlin.
- die Vereinbarungen, wie genau die ungleiche Gewinnverteilung zu berechnen ist. Denn anstatt des ihm zustehenden Anteils von 50,1% erhielt das Land Berlin bisher nur 35% des Gewinns.
Unser Gesetz verlangt, die nicht veröffentlichten Verträge, Beschlüsse und Neben abreden unwirksam werden zu lassen. Wenn alles auf dem Tisch liegt, bräuchte der Senat keine Angst zu haben, unserem Gesetz zuzustimmen – oder hat er viel leicht immer noch ein paar Papierleichen im Keller? Das vom Senat viel gerühmte, aber zahnlose Informationsfreiheitsgesetz sieht hingegen keine Sanktionen vor, wenn gegen die Pfl icht zur vollständigen Offenlegung verstoßen wird.
Wir wollen alles wissen, wir wollen Klarheit. Wenn auch Sie Klarheit haben wollen, stimmen Sie mit JA,
- damit die ganze Wahrheit über die Berliner Wasserprivatisierung ans Licht kommt!
- damit die Überführung der Berliner Wasserversorgung in Bürgerhand auch dann noch auf der Tagesordnung steht, wenn die Zeit der Wahlkampfversprechen vorüber ist!
- damit auch in Zukunft die erforderlichen Investitionen für eine hohe Wasserqualität gewährleistet sind!
Mehr als zwei Drittel der Berlinerinnen und Berliner sind für eine Rekommunalisierung ihrer Wasserbetriebe.
Wenn Sie ebenfalls dieser Auffassung sind, gehen Sie zum Volksentscheid. Ob per Briefabstimmung oder direkt im Abstimmungslokal – stimmen Sie ab!
13. Februar 2011:
Stimmen Sie mit Ja!
Wir Berliner wollen unser Wasser zurück!
Unterstützen Sie den Volksentscheid mit Kontakt-, Zeit- und Geldspenden!
KONTAKT-SPENDEN
Das eigene soziale Netzwerk kann auf vielfältige Weise einbezogen werden. Beispielsweise können Sie in Ihrem Umfeld (Familie, Freunde, Nachbarn, Vereine, Kollegen usw.) für eine Unterstützung des Volksentscheids werben (z.B. durch Aufhängen eines Plakats in Ihrem Büro). Oder Sie sprechen mit Ihrer Bäckerei, mit Ihrem Arzt, Ihrem Buchhändler, ob auch hier die Bereitschaft besteht, persönlich zu werben oder Plakate und Flyer auszulegen. Wenn jede oder jeder, die für das Volksbegehren gestimmt haben, nur einen oder zwei Mitbürger überzeugt, ist der Volksentscheid gewonnen. 612.000 JA-Stimmen sind mindestens erforderlich. Gemeinsam können wir es schaffen!
Sollten Sie Kontakte zu Vertretern der Medien haben, wären wir Ihnen für die Vermitt lung dieser Kontakte sehr dankbar. Wir stellen Ihnen gern sachlich-korrekte Stellungnahmen zur Verfügung,
die Sie auch weiterleiten können*. Kontakt: Thomas Rudek, 030 / 261 33 89 (AB), ThRudek@gmx.de, Michel Tschuschke, 030 / 784 59 41 (AB) oder 0163 664 87 39, unser-wasser@gmx.de oder Ulrike Fink von Wiesenau, 030 / 781 46 04, ulrike.fink.von.wiesenau@gmx.de.
ZEIT-SPENDEN
Wenn Sie einige Stunden Ihrer Zeit erübrigen können, um uns bis zum 13. Februar 2011 beim Werben zu unterstützen, z.B. Plakate kleben, melden Sie sich bitte bei unseren Organisatoren Ulrike Kölver, 030 / 217 25 07 (AB), ulrike-koelver@gmx.de oder Michel Tschuschke, 030 / 784 59 41 (AB) oder 0163 664 87 39, unser-wasser@gmx.de
GELD-SPENDEN
Auch direkte Demokratie kostet! Um ausreichend Material (Flyer, Plakate) bereitstellen zu können, sind wir auf Geldspenden angewiesen. Spenden für den Volksentscheid können auf das Sonderkonto bei der Grünen Liga Berlin eingezahlt werden:
Kontoinhaber: Grüne Liga Berlin, Kontonummer: 3060508
Bank für Sozialwirtschaft, BLZ: 100 205 00
Kennwort: Volksentscheid UNSER WASSER
Wenn Sie eine Spendenquittung zur Vorlage beim Finanzamt benötigen, geben Sie bitte auf dem Überweisungsträger auch Ihren Namen und Ihre Anschrift an. Sollte der Platz auf dem Überweisungsträger nicht ausreichen, dann übermitteln Sie bitte die benötigten Daten unserem Finanzbeauftragten Andreas Fuchs, der ihre Daten streng vertraulich behandelt: a.rotfuchs@web.de oder 030 / 296 59 14.
Wir wären wir Ihnen sehr verbunden, wenn Sie unser Infoblatt an andere Interessierte weiterleiten.
Was immer Sie tun können – wir danken Ihnen herzlich! Ihr Berliner Wassertisch – www.berliner-wassertisch.net
*Kostenlose Filmvorführungen der Filme „Flüssiges Berlin”, „Wasser unterm Hammer” und/oder „Water makes money” (ab 10 Personen) gewünscht? Rufen Sie Claus Kittsteiner an: 030 / 8332825
Gesetz für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe
§ 1 Offenlegungspflicht
1. Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe stehen und zwischen dem Land Berlin und den privaten Anteilseig nern geschlossen worden sind, sind gemäß § 2 dieses Gesetzes vorbehaltlos offen zu legen. Satz 1 wie die folgenden Rechtsvorschriften gelten auch für zukünftige Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden.
2. Von der Offenlegung ausgenommen sind personenspezifi sche Daten natürlicher Personen.
3. Das Vorliegen des Ausnahmevorbehalts des Absatzes 2 wird vom Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit festgestellt. Er ist berechtigt, die entsprechenden Daten zu schwärzen.
§ 2 Bekanntmachungen
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt unmittelbar nach Abschluss der Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Amtsblatt für Berlin. Zusätzlich sind die Dokumente des Satzes 1 auf dem Eingangsportal des Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Satz 1 und 2 gelten für bereits abgeschlossene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden entsprechend.
§ 3 Zustimmungs- und Prüfungspflicht
Alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden gemäß § 1 dieses Gesetzes sowie Änderungen bereits bestehender Verträge, die den Haushalt Berlins auch hinsichtlich möglicher zukünftiger Folgen im weitestgehenden Sinne berühren könnten, bedürfen der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Bestehende Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden bedürfen einer eingehenden, öffentlichen Prüfung und öffentlichen Aussprache durch das Abgeordnetenhaus unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen. Für die Prüfung der Verträge ist dem
Abgeordnetenhaus eine Frist von mindestens sechs Monaten einzuräumen.
§ 4 Unwirksamkeit
Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt wurden, sind unwirksam. Bestehende Verträge sind unwirksam, wenn sie innerhalb von einem Jahr nach Inkrafttreten dieses Gesetzes nicht offen gelegt werden.
§ 5 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin in Kraft.
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Weitere Informationen:
Berliner Wassertisch
c/o GRÜNE LIGA Berlin e.V.
Prenzlauer Allee 8
10405 Berlin
Tel.: 030 / 44 33 91 44 (Anrufbeantworter)
www.berliner-wassertisch.net