Wasser-Volksentscheid durchsetzen, nicht begutachten!

Offener Brief an den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit

Logo des WasservolksbegehrensSehr geehrter Herr Regierender Bürgermeister Wowereit,
mit großer Verwunderung und noch größerem Ärgernis muss ich in meiner Eigenschaft als Verfasser des Gesetzestextes des Volksentscheids der Presse entnehmen, dass Sie über „Gutachter“ prüfen lassen wollen, in welchem Umfang weitere Dokumente zur Veröffentlichung frei gegeben werden sollen. Besonders ärgerlich ist Ihre Behauptung, bei den im KPMG-Bericht enthaltenen Hinweisen handele es sich um konzerninterne Dokumente, die NICHT unter den Geltungsbericht des Gesetzes fallen.

Hierzu ist folgendes anzumerken:

1. Im Gesetzestext ist exakt definiert, was offen zu legen ist und welche Informationen von der Offenlegungspflicht ausgenommen sind. Der einzige Ausnahmetatbestand sind personenspezifische Daten. Weitere Ausnahmetatbestände wie der von Ihnen definierte Bereich von „konzerninternen
Dokumenten“ sind im Gesetz nicht vorgesehen, so dass ich Sie bitte, keine eigenwilligen  Interpretationen anzustellen. Es sind alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden vollständig offen zu legen. Dazu gehören selbstverständlich nicht nur jene Rechtsdokumente, die in der Holding AG vereinbart worden sind, sondern auch die Schiedsvereinbarungen, die im Rahmen des vertraglich
vereinbarten Schiedsverfahrens getroffen worden sind, wie alle Dokumente, die zwischen dem Land Berlin bzw. seinen Senatsverwaltungen und den privaten Anteilseignern geschlossen worden sind. Ich erinnere in diesem Zusammenhang ausdrücklich an das Wasserversorgungskonzept 2040 und die Erläuterungen in der von mir erstellten Pressemappe vom 10. Februar 2011!

2. Gutachter sind im Gesetz nicht vorgesehen, weil die Frage, was offen zu legen ist, klar und unmissverständlich geregelt ist. Die umfassende Anwendung des Gesetzes durch Gutachter vereiteln zu wollen, wäre auch ein eklatanter Rechts- und Verfassungsverstoß. Sollten Sie rechtliche Bedenken haben, dann hätte der Senat beschließen können, den Rechtsweg zu beschreiten und das Volksgesetz einer verfassungsrechtlichen Normenkontrolle zu unterziehen. Dieser verfassungsrechtliche Weg wurde vom Senat nicht eingeschlagen. Daher die Bitte: Unterlassen Sie als oberster Vertreter der Exekutive diese juristischen Winkelzüge, halten Sie sich an die Verfassung und wenden Sie das Volksgesetz an, indem Sie die Verwaltung unverzüglich anweisen, alle Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden aufzulisten – in Verbindung mit dem Hinweis, dass nicht gelistete Rechtsdokumente gemäß § 4 des neuen Gesetzes unwirksam werden.

3. Lassen Sie mich Ihnen abschließend mein Unverständnis mitteilen über die Einflussnahme auf die politische Willensbildung durch externe  Gutachter. Es ist bezeichnend, mit welcher Kraftanstrengung auf der einen Seite die Durchführung des Gesetzes erschwert wird und offensichtlich Zeit geschunden werden soll, während auf der anderen Seite keine Kraftanstrengungen auszumachen sind, dass die politischen Fraktionen sich ernsthaft bemühen, kritischen Sachverstand zu mobilisieren, um die Vertragskonstruktion einer umfassenden Prüfung zu unterziehen! Lediglich die FDP-Fraktion scheint unter Hinzuziehung des Sachverstands von Prof. Schwintowski einen europarechtlichen Ansatz zu verfolgen. Vor dem Hintergrund, dass nahezu alle Parteien sich in allgemeinen Verlautbarungen negativ über die Vertragskonstruktion ausgelassen haben, stellt
sich die Frage: War das schon alles? Hat die Politik außer Lippenbekenntnissen nicht mehr zu bieten? Brauchen wir nicht jetzt einen Wettbewerb der Ideen?

Der Presse ist zu entnehmen, dass Verhandlungen über eine „Modernisierung“ der Vertragskonstruktion geführt werden. Was wir brauchen, wollen und fordern, sind keine neuen Verhandlungen, sondern eine substanziell klug vorbereitete Vertragsanfechtung! Wie wäre es, wenn Sie öffentlich aufrufen, dass alle sich an diesem Wettbewerb der Ideen beteiligen sollen? Und dass denjenigen, denen es gelingt, die Vertragskonstruktion erfolgreich anzufechten, eine Erfolgsprämie in Höhe von zwei Millionen Euro in Aussicht gestellt wird! Ich bin überzeugt: DAS wäre ein wegweisendes Signal in die richtige Richtung. Die Einbeziehung von handverlesenen Gutachtern hingegen erinnert an jene Gefälligkeitsgutachten, die 2003 erstellt worden sind. Auch hier hat man sich unter der politischen Verantwortung des Wirtschaftssenators Harald Wolf ausgerechnet für die Kanzlei HengelerMüller entschieden, deren damalige Partnerin Frau Dr. Spießhofer die Teilprivatisierung 1999 verantwortlich begleitet und das Gutachten aus dem Jahr
2003 unterzeichnet hat. Warum der erklärte Privatisierungsgegner Harald Wolf sich für diese Kanzlei entschieden hat? Wir vermuten, dass es auch bei dieser Frage der Gutachterauswahl mindestens eine Nebenabsprache zwischen dem Wirtschaftssenator als Vertreter des Landes Berlin und den privaten Vertragsparteien gegeben hat – und auch diese Nebenabsprache ist bisher nicht veröffentlicht worden. Meine Bitte: Nehmen Sie sich auch dieses Problems an und bringen Sie Licht ins Dunkel.

Das Votum der Berliner für den Volksentscheid und für das Volksgesetz war überwältigend und ist als ein klarer politischer Auftrag zu verstehen: Auf dem Weg des Gesetzestextes vom weiss-bedruckten Papier in die graue Realität der Rechtsanwendung sollte weder die Klarheit noch die Zielsetzung des Volksentscheids verwässert werden. Die Bevölkerung als Volksgesetzgeber erwartet zu Recht, dass die Exekutive dieser Verantwortung entspricht.

gez. Thomas Rudek (Tel. 030 / 261 33 89 (AB))
Verfasser des Wasser-Volksentscheids / Sprecher des Volksentscheids der GRÜNEN LIGA Berlin und des Berliner Wassertisches

► Download: Berliner Wasservolksbegehren (60.52KB)


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