Die Arbeiten des Berliner Abgeordnetenhauses zur Überprüfung der Teilprivatisierungsverträge verlaufen bisher leider nicht zufriedenstellend. Nach wie vor ist von Unterlagen die Rede, die von Seiten der Senatsverwaltungen als „vertraulich“ eingestuft werden und von der öffentlichen Überprüfung ausgeschlossen sind.
Der Verband deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), der Bund der Steuerzahler (Berlin), der Umweltverband GRÜNE LIGA Berlin und die „Wasserbürger“ haben diesen Sachverhalt gegenüber dem Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin am 23. März zur Anzeige gebracht.
Auf das Schreiben antwortete Präsident Wieland am 20. April. In dem jetzigen Antwortschreiben (siehe dazu im Anhang) wird Präsident Wieland ein simpler Verfahrensvorschlag unterbreitet, der vorsieht, dass jene „Wasser-Dokumente“, die im Angeordnetenhaus im Umlauf und als vertraulich klassifiziert sind, gegenüber dem Präsidenten gemeldet werden müssen. Dieser veröffentlicht den Namen des Dokuments wie die amtsführende Stelle in einem Register, das für alle Bürger einsehbar ist. Mit diesem einfachen Verfahren wären die Voraussetzungen geschaffen, dass sich die Berliner mit einem Auskuftsersuchen auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes unmittelbar an die amtsführende Stelle wenden können und gegebenenfalls – im Fall der Ablehnung durch die Verwaltung bzw. den Senat – ihren Informations- und Offenlegungsanspruch auch gerichtlich durchsetzen können.
Die Bedeutung dieses Verfahrensvorschlags begründet sich auch durch den kürzlich vorgestellten 3. Tätigkeitsbereicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit, Peter Schaar. Wie wichtig die Offenlegung sämtlicher Rechtsdokumente für die Rekommunalisierungsdiskussion im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge ist, wird auch durch die jüngsten Berichte über die Rolle von Verträgen für die Geschäftspraxis der Hamburger Energiewirtschaft (Vattenfall) belegt.
Kontakt: Thomas Rudek
Verfasser des Volksgesetzes
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