Mit gutem Gewissen verpachten?

Aus DER RABE RALF Oktober/November 2022, Seite 12

Das „Fairpachten“-Projekt berät Grundbesitzer über Naturschutzmaßnahmen

Erfreut Verpächter und Natur: Insektenbesuch. (Foto: Frank Gottwald)

In einer vernünftig eingerichteten Welt würde das Land denen gehören, die es – ökologisch – bearbeiten. Die Wirklichkeit sieht leider ganz anders aus: Nur wenige Landwirte in Deutschland bewirtschaften überwiegend ihren eigenen Boden. Der Großteil der Flächen ist monokulturelles Pachtland. Da eine Bodenreform nicht in Aussicht ist, müssen vorläufig andere Ansätze gefunden werden. Das NABU-Beratungsprojekt „Fairpachten“ richtet sich an Grundbesitzer, die Naturschutzmaßnahmen in ihre Pachtverträge aufnehmen wollen. Wie kommt das bei den pachtenden Bäuerinnen und Bauern an? Fragen an Projektleiterin Karoline Brandt.

Der Rabe Ralf: Frau Brandt, in Deutschland an verlässliche Daten über Bodenbesitzverhältnisse zu kommen, ist fast unmöglich. Wie hoch ist Ihrer Meinung nach der Anteil an Verpächtern, die selbst keine Landwirtschaft betreiben? Mit anderen Worten: Wie groß ist Ihre Zielgruppe?

Karoline Brandt: Etwa 60 Prozent der Landwirtschaftsflächen in Deutschland sind verpachtet, sowohl durch private Landeigentümer/innen als auch durch Kirchen und Kommunen. Verpächter/innen von Acker- und Grünlandflächen haben die Möglichkeit, Naturschutzmaßnahmen in ihren Pachtverträgen zu vereinbaren, und spielen somit eine große Rolle beim Erhalt der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft.

Wie war die bisherige Resonanz aus dem Kreis der privaten Verpächter?

Uns erreichen täglich Beratungsanfragen von privaten Verpächter/innen aus ganz Deutschland, aber auch von Kirchen und Kommunen. Von den Landeigentümer/innen, die sich von uns beraten lassen, erhalten wir auch durchweg positive Rückmeldungen. Viele sind dankbar, dass wir ihnen das nötige Wissen an die Hand gegeben haben, um sich mit „ihren“ Pächter/innen über Naturschutzmaßnahmen austauschen zu können und ihre Wünsche zur Bewirtschaftung der Fläche mitzuteilen. Und sie freuen sich darüber, dass sie nun gemeinsam mit „ihren“ Landwirt/innen einen echten Beitrag zum Schutz der Artenvielfalt auf ihrer Fläche leisten.

Wie groß sind die Flächen der bisher interessierten Verpächter im Durchschnitt?

Bei uns haben sich Verpächter/innen beraten lassen mit einer Fläche von einem halben Hektar bis hin zu mehreren tausend Hektar, was dann vor allem bei Kommunen der Fall war. Die Größe der Flächen spielt für die Beratung keine Rolle, denn jeder Hektar zählt.

Ihr Beratungsangebot richtet sich auch an Kirchen. Der Anteil kircheneigener Ländereien am Gesamtbesitz ist in Deutschland hoch. Nach eigenen Angaben verfügt die evangelische Kirche über einen Grundbesitz von ca. 325.000 Hektar, die katholische Kirche veröffentlicht keine Daten. Wie reagieren die Kirchen auf Ihr Beratungsangebot?

Es melden sich erfreulich viele Interessierte bei uns, die entweder in ihrer Kirchengemeinde aktiv sind und etwas tun wollen oder auch direkt aus dem Kirchenvorstand kommen – und die sind oft auch sofort begeistert von den Möglichkeiten, die es gibt, um naturschutzverträglicher zu verpachten. Meist wirken aber viele Parteien an so einer Entscheidung mit, weshalb der Prozess häufig einfach länger dauert – wir stehen natürlich gerne beratend zur Seite. Außerdem gehen wir auch selbst auf Kirchenvertreter/innen zu, so waren wir einmal auf dem evangelischen Kirchentag und haben Fairpachten dort vorgestellt. Grundsätzlich könnte hier aber noch viel mehr passieren.

Sie haben erwähnt, dass Sie sich auch an Kommunen, Gebietskörperschaften, Stiftungen und Unternehmen wenden. Wie waren hier die Reaktionen?

Ähnlich wie bei den Kirchen melden sich auch viele interessierte Kommunen bei uns, die gerne mehr für die Artenvielfalt auf ihren Landwirtschaftsflächen tun wollen. Das sind oft Gemeinderatsmitglieder und Sachbearbeiter/innen aus der Umweltabteilung, die aktiv werden wollen, oder Bürgermeister, die ein Leitbild in der Kommune haben und deshalb konkrete Naturschutzmaßnahmen umsetzen möchten. Auch hier wirken natürlich viele Entscheidungsträger mit und wir begleiten die Beteiligten in ihrem Entscheidungsprozess mit unserer Beratungsleistung.

Wie sieht Ihr Angebot konkret aus? Wie verläuft eine typische Beratung?

Wer Land besitzt und sich für eine Beratung interessiert, kann einfach bei uns anrufen. Die zuständigen Regionalberater/innen aus der Region beraten dann per Telefon oder per Online-Videokonferenz. Gemeinsam verschaffen wir uns zunächst einen Überblick über die Fläche, wenn möglich, anhand eines Luftbildes. Je nach den Wünschen der Verpächter/innen und der örtlichen Gegebenheiten schlagen wir passende Naturschutzmaßnahmen vor, erläutern, was diese in der landwirtschaftlichen Praxis bedeutet und wie sie im Pachtvertrag gemeinsam mit den Landwirt/innen vereinbart werden können. Dazu stellen wir auch einen Musterpachtvertrag zur Verfügung. Die Verpächter/innen können sich natürlich auch nach einem ersten Beratungsgespräch jederzeit wieder mit Fragen an uns wenden.

Zu welchen Naturschutzmaßnahmen raten Sie am häufigsten?

Das ist immer abhängig von der Fläche, den Bedingungen vor Ort und den Wünschen der Verpächter/innen. Wenn ein/e Landeigentümer/in zum Beispiel gerne etwas für Bienen und andere Insekten auf dem Acker tun möchte, bieten sich die Vereinbarung einer weiten Fruchtfolge und die Anlage eines mehrjährigen Blühstreifens an, um ein breiteres Nahrungsangebot zu schaffen. Randstrukturen am Ackerrand bieten Unterschlupf und Brutstätten. Außerdem sollte auf das Ausbringen von Pestiziden verzichtet werden. Das schützt nicht nur die Insekten, sondern auch Boden, Gewässer und die Vielfalt von Ackerwildkräutern.

Auch ökologisch wirtschaftende Betriebe stehen unter enormem gesellschaftlichem und ökonomischem Druck. Wie vermeidet es Ihr Programm, den Pächtern zusätzliche bürokratische Papierarbeit aufzubürden?

Landeigentümer/innen und Landwirt/innen vereinbaren gemeinsam, ob und welche Naturschutzmaßnahmen umgesetzt werden. Das Beratungsangebot ist deshalb modular aufgebaut und beinhaltet eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen – vom Anlegen eines Blühstreifens bis zum ökologischen Landbau. In unserer Beratung weisen wir außerdem darauf hin, wenn für passende Naturschutzmaßnahmen die Möglichkeit einer Förderung besteht.

Wenn landwirtschaftsferne Grundbesitzer den Pächtern Vorschriften bei der Art der Bewirtschaftung machen, kann eine Form von „Öko-Feudalismus“ entstehen: Der Verpächter bekommt zusätzlich zur Pacht ein gutes ökologisches Gewissen, der Bauer muss neben der Pacht zusätzliche Leistungen erbringen und hat vielleicht sogar Gewinneinbußen. Wie vermeidet Ihr Programm eine solche Schieflage?

Viele Landwirt/innen sind einer naturschutzfreundlichen Bewirtschaftung zugeneigt und offen für Naturschutzmaßnahmen. Landbewirtschaftung kann nur im Sinne der Nachhaltigkeit funktionieren: Böden, die dauerhaft fruchtbar bleiben, sind ihre Existenzgrundlage. Bienen, die für die Bestäubung sorgen, sind wichtig für die Erträge. Verpächter/in und Pächter/in vereinbaren daher gemeinsam, ob und welche Naturschutzmaßnahmen Aufnahme in die Pachtverträge finden. Teil der Verhandlungen kann auch die Höhe des Pachtzinses oder die Pachtlaufzeit sein. Hier können sich Verpächter/in und Pächter/in beispielsweise entgegenkommen. Fairpachten gibt mit der Beratung Verpächter/innen das nötige Wissen an die Hand, sich auf Augenhöhe mit ihren Pächter/innen auszutauschen und ihre Wünsche an die Bewirtschaftung der Flächen mitzuteilen. An den konkreten Vertragsverhandlungen beteiligen wir uns jedoch nicht.

Wie haben die betroffenen Bäuerinnen und Bauern bisher auf Ihr Beratungsangebot reagiert? Verlaufen die Gespräche überwiegend konfliktfrei? Wo gibt es Schwierigkeiten?

Von den Landwirt/innen selbst erhalten wir kaum Rückmeldungen, da wir ausschließlich die Verpächter/innen der Landwirtschaftsflächen beraten. Aus vielen Rückmeldungen von Verpächter/innen, die in den Dialog mit ihren Landwirt/innen gehen, wissen wir aber, dass es bei den Landwirt/innen eine große Offenheit für das Thema gibt und schon viele Pachtverträge mit Naturschutzmaßnahmen vereinbart werden konnten.

Wie können interessierte Grundbesitzer mit Ihnen in Kontakt treten?

Interessierte Verpächter/innen können einfach bei uns anrufen oder uns eine Mail schreiben. Gemeinsam vereinbaren wir dann einen Beratungstermin.

Interview: Johann Thun

Weitere Informationen:
www.fairpachten.org
Tel. (030) 284984-1844
E-Mail: fairpachten@nabu.de

Zur Ausgaben-Übersicht


Copyright © 2009 - 2024 GRÜNE LIGA Berlin e.V. Landesverband Berlin - Netzwerk Ökologischer Bewegungen - Alle Rechte vorbehalten.