Spät, aber nicht zu spät

Aus DER RABE RALF Juni/Juli 2021, Seite 3

Wie „Natura 2000“ in Berlin und ganz Europa die Natur schützen soll

Alte bodensaure Eichenwälder mit Stieleichen auf Sandebenen (LRT 9190), hier im winterlichen Spandauer Forst. (Foto: Leonhard Lenz)

Wer ab und zu in den Berliner Wäldern unterwegs ist, ist sicher schon mal dem LRT 9190 des Anhang I der FFH-Richtlinie begegnet. Was das bedeutet? Da müssen wir etwas ausholen.

Im Jahr 1979 beschlossen die Staaten der Europäischen Gemeinschaft, wie sie damals noch hieß, die „Richtlinie über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ und setzten damit einen Grundstein für den europäischen Natur- und Artenschutz. Mit der Richtlinie wurden alle Vogelarten unter einen besonderen Schutz gestellt. Die Mitgliedsstaaten wurden verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die Bestände der Vogelarten erhalten oder auf einen Stand gebracht werden, der den ökologischen, wissenschaftlichen und kulturellen Erfordernissen entspricht.

Für eine Liste von 74 Arten waren noch weitere Maßnahmen zu treffen. Vor allem wurden dazu Vogelschutzgebiete ausgewiesen, offiziell bezeichnet als „Besondere Schutzgebiete“ oder englisch „Special Protection Areas“ (SPA). Damit gab es für die Vögel und indirekt auch für ihre Lebensräume einen europaweit einheitlichen Schutz und ein Netz aus Schutzgebieten.

740 dieser meist großen Gebiete gibt es heute in Deutschland, fünf davon in Berlin: der Düppeler Forst am Wannsee inklusive der Pfaueninsel – für die Pfauen selbst gilt der Schutz nicht, weil sie hier nicht wild leben und nicht heimisch sind –, große Teile des Grunewalds, der Spandauer Forst, große Bereiche am Tegeler Fließ sowie Teile der Müggelspree-Wälder ganz im Südosten.

Nicht mehr nur Vögel

Im Mai 1992 folgte die europäische „Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“. Die meist als Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie oder kurz FFH-Richtlinie bezeichnete Regelung sollte neben den Vögeln nun auch weitere Tier- und Pflanzenarten schützen. Die gelisteten Arten wurden ebenfalls unter einen umfassenden Schutz gestellt und in Deutschland in die Artenschutzverordnung als streng geschützte Arten aufgenommen – der höchstmögliche Schutzstatus.

Neben den Arten selbst sollten nun auch ihre Habitate, ihre Lebensräume, direkt geschützt werden. Dazu wurden über 200 unterschiedliche Habitate aufgelistet und beschrieben. Ein Kernpunkt der Richtlinie war auch hier wieder die Festlegung von Schutzgebieten, in denen die Habitate und Arten vorkommen.

Wie bei europäischen Richtlinien vorgesehen, wurde die FFH-Richtlinie im Jahr 1994 in bundesdeutsches Recht umgesetzt – durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes. Damit begann in Deutschland die Ausweisung der FFH-Gebiete, die zusammen mit den schon bestehenden Vogelschutzgebieten unter dem Namen „Natura 2000“ zusammengefasst werden. Das Netz der Natura-2000-Gebiete soll „ein Zufluchtsort für Europas wertvollste bedrohte Arten und Lebensräume“ sein, so formuliert es die EU-Kommission.

Die eigentliche Arbeit: Vom SCI zum SAC

Zunächst musste nun genau kartiert werden, wo die fraglichen Arten und Habitate vorkommen. Anhand von Kriterien wie Zustand oder Repräsentativität wurde dann eine Liste von möglichen Gebieten zusammengestellt. Diese Liste musste am Ende zu jedem Lebensraumtyp und jedem Vorkommen einer Art mindestens ein Schutzgebiet vorschlagen. Zusätzlich gibt es einige „prioritär“, also vorrangig geschützte Habitate und Arten, die in fast jedem Fall auf die Liste kommen müssen. Die Listen wurden an die EU-Kommission übermittelt, die die vorgeschlagenen Gebiete prüfte und sie dann als „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (englisch: Site of Community Importance, SCI) annahm.

Bei diesem Verfahren war Deutschland jahrelang im Verzug. Die ersten Gebietsmeldungen im Jahr 1996 reichten nicht aus. Erst nach langen Verhandlungen und der Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens wurden Ende 2005 ausreichend Gebiete gemeldet. Seitdem gibt es meist nur noch kleinere Änderungen an den Gebieten.

Heute gibt es in Deutschland über 4.500 FFH-Gebiete mit einer Fläche von fast 55.000 Quadratkilometern, davon allerdings fast 40 Prozent Meeresflächen. Neun Prozent der Landfläche sind als FFH-Gebiete ausgewiesen. In Berlin machen die 15 Gebiete mit 56 Quadratkilometern sechs Prozent der Fläche aus. EU-weit sind es 23.500 Gebiete, die 14 Prozent der Landflächen bedecken.

Mit der Festlegung der Gebiete beginnt der eigentliche Schutz jedoch erst. Für alle FFH-Gebiete müssen Pläne entwickelt werden, wie sie gepflegt werden können, um die Habitate und Populationen in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. In Deutschland müssen die Gebiete auch noch als klassische Natur- oder Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen werden. Wenn sie, was häufig der Fall ist, bereits in einem solchen Schutzgebiet liegen, müssen nur hier und da die rechtlichen und fachlichen Regeln angepasst werden. Ähnliches gilt für Gebiete in Nationalparks und Biosphärenreservaten. Ist das geschafft, werden die Gebiete als „Besondere Erhaltungsgebiete“ (Special Area of Conservation, SAC) anerkannt.

Eigentlich muss dieses Verfahren spätestes sechs Jahre nach der SCI-Bestätigung für ein Gebiet abgeschlossen sein. Deutschland ist allerdings noch immer nicht mit seinen Gebieten fertig, obwohl die meisten schon 2004 als SCI bestätigt wurden. Im Jahr 2015 begann daher ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland, das im Februar dieses Jahres zu einer Klage vor dem Europäischen Gerichtshof führte. Bei einer Verurteilung müsste Deutschland wahrscheinlich eine hohe tägliche Strafe zahlen, bis die Vorgaben der Richtlinie umgesetzt sind.

Auch Berlin hinkte bei der korrekten Unterschutzstellung der Gebiete hinterher. Deshalb bekamen 2017 einige Schutzgebiete neue Verordnungen oder wurden komplett neu ausgewiesen, darunter als größtes neues Naturschutzgebiet die Müggelspreeniederung, die lange auch schon Vogelschutzgebiet war. Bis auf den Grunewald sind nun alle 15 FFH-Gebiete in Berlin als SAC gelistet.

Berlin und sein LRT 9190

Dabei lässt sich gerade im Grunewald sehr schön der LRT 9190 betrachten. Neben den Mooren und Seen waren es vor allem diese „alten bodensauren Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“, also mit Stieleichen, die zur Auswahl als FFH-Gebiet führten.

Die Lebensraumtypen (LRT) sind mit Kennungen versehen, aus denen sich die Art des Lebensraums ablesen lässt. Die Wälder als häufigste Gruppe beginnen mit einer 9, die Wälder in der gemäßigten Klimazone mit 91.

„Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Quercus robur“ – der mit Abstand häufigste Lebensraumtyp in Berlin – sind sehr licht und weisen teilweise eine Grasschicht am Boden auf, manchmal auch mit Adlerfarnen. Besonders wertvoll werden sie mit vielen alten und auch toten Bäumen, den bevorzugten Lebensräumen von Käfern. Insbesondere der als prioritär gelistete Eremit (Osmoderma eremita) oder auch Juchtenkäfer braucht dieses und vor allem das stehende Totholz, in dem seine Laven heranwachsen.

Neben dem LRT 9190 gibt es in Berlin, je nach Zählweise, rund 25 weitere Lebensraumtypen.

Die sogenannten Natura-Trails der Naturfreunde sind eine gute Möglichkeit, die Natura-2000-Gebiete zu erwandern. Für die Wanderrouten gibt es Informationen zu den Schutzgebieten, Lebensräumen und Arten.

Leonhard Lenz

Weitere Informationen:
www.naturfreunde.de/natura-trails

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