Artenschutz ist ernst zu nehmen

Aus DER RABE RALF April/Mai 2024, Seite 8

Leitentscheidung für den Artenschutz in Berlin: Gericht bestätigt strengen Schutz der Wechselkröte 

Die Wechselkröte (Bufo viridis) ist in Deutschland streng geschützt. (Foto: Umberto Salvagnin/​Wikimedia Commons)

Die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) hat die mögliche Tötung von streng geschützten Wechselkröten auf dem „Cleantech Business Park“ in Berlin-Marzahn gerichtlich verhindern können.

Das Verwaltungsgericht hatte es am 12. Februar untersagt, bei den Bauvorbereitungen für ein geplantes Batterie-Prüfzentrum den Oberboden abzuschieben, weil dort überwinternde Kröten dadurch getötet werden könnten. Diesen Beschluss bestätigte nun am 27. Februar das Oberverwaltungsgericht, nachdem die Vorhabenträgerin und das Bezirksamt Beschwerde eingelegt hatten. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar.

Das Gericht sah hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass sich auf dem Baufeld Wechselkröten befinden. Wegen der strengen Schutzregeln für diese Art führte das zum einstweiligen Baustopp.

Der von der BLN beauftragte Rechtsanwalt Thorsten Deppner sprach von einer Leitentscheidung für den Artenschutz in Berlin: „Die Gerichte haben klargestellt, dass der Artenschutz auch im ‚einfachen Baurecht‘ und nicht nur bei Großvorhaben uneingeschränkt zu beachten ist.“ Für BLN-Geschäftsführer Manfred Schubert ist klar: „Das stärkt nicht nur uns, sondern auch den Naturschutzbehörden den Rücken.“

„Unsere Hand bleibt ausgestreckt“

Vorausgegangen waren monatelange Auseinandersetzungen zwischen dem Umwelt- und Naturschutzamt Marzahn-Hellersdorf und der Vorhabenträgerin. Die Behörde hatte vor der Bebauung umfassende Untersuchungen der betroffenen Arten eingefordert, um geeignete Vermeidungsmaßnahmen wie etwa Schutzzäune oder Ersatzlebensräume zu ermöglichen. Doch die Vorhabenträgerin wie auch die landeseigene Standortentwicklungsgesellschaft Wista lehnten dies ab.

Die BLN – ein Zusammenschluss von 12 Berliner Naturschutzverbänden – hofft nun, dass die gerichtliche Klärung ein Umdenken bewirkt und zu einem Artenschutzkonzept führt, das dem von der Wista intendierten grünen Image des Projekts auch gerecht wird. Wie bisher sei die BLN bereit, daran kooperativ und konstruktiv mitzuwirken, betonte Manfred Schubert. „Unsere Hand war und bleibt ausgestreckt für die gemeinsame Suche nach Lösungen auch bei komplexen Konflikten.“

Paula Mittler 

Az. VG 24 L 26/24 und OVG 11 S 9/24

Weitere Informationen: www.bln-berlin.de

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