Aus DER RABE RALF Oktober/November 2022, Seite 3
Mit Erlaubnissen für 60.000 Leih-Zweiräder quält Berlins grüne Verkehrssenatorin die Menschen zu Fuß
Als sich vor drei Jahren die E-Scooter wie Schmeißfliegen auf Deutschlands Gehwegen niederließen, gab es vor allem einen Schuldigen: den damaligen Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. Jetzt stehen und liegen in Berlin mehr E-Roller denn je herum: 54.200 nach Verleiher-Angaben von Ende August, dazu 9.100 Leihräder und 4.460 E-Mopeds – macht zusammen 67.760 Leih-Zweiräder, die teils legal und oft illegal Berlins Gehwege zustellen. Und schuld ist nicht mehr Scheuer. Denn vor Kurzem hat Berlins Verkehrssenatorin Bettina Jarasch sie alle neu genehmigt. Und ist damit der zu Fuß gehenden Mehrheit in Berlin in E-Scooter-Manier hart vors Schienbein gefahren.
Dabei hatte das Abgeordnetenhaus sich so bemüht. Noch kurz vor der Neuwahl 2021 änderte es das Straßengesetz und stellte damit klar: Der Verleih von E-Scootern und E-Mopeds ist nur mit Genehmigung erlaubt. Das gilt nach einer Übergangsfrist seit dem 1. September. Die neu ins Amt gekommene Jarasch hatte damit die Chance, das Chaos auf den Gehwegen zu beenden.
Blinde und Rollstuhlfahrer sind besonders übel dran
Aber die Senatorin hat andere Prioritäten: Zweiräder findet sie in jeder Form gut – sie sind angeblich alle „Verkehrswende“. Die Zahlen dazu ignoriert sie. Nach unabhängigen Studien ersetzt nur etwa jede zwanzigste E-Scooter-Fahrt eine Autofahrt. Viel mehr Nutzer sind vorher Bus, Bahn oder Rad gefahren oder sind gelaufen. Und viele haben gar nichts getan: Rund die Hälfte aller Touren sind reine Spaßtrips – gern zu zweit, immer wieder auch betrunken, in Horden auf Gehwegen. Und es sind neue Autofahrten dazugekommen: die Dieseltrips der Verteiler und Einsammler der Fahrzeuge. Außerdem Taxifahrten vor allem von älterem Menschen und von Blinden, die vor den Gehwegrüpeln ins Auto ausweichen müssen.
Um den Spuk zu beenden, hätte die Senatorin einfach gar nichts tun müssen. Seit September darf nur Zweiräder zum Verleih auf der Straße anbieten, wer eine „Sondernutzungs-Erlaubnis“ vom Senat hat. Diese Erlaubnis muss sie für E-Scooter nicht geben. Das Berliner Straßengesetz nennt sogar ausdrücklich einen starken Grund, es nicht zu tun: „wenn behinderte Menschen … erheblich beeinträchtigt würden.“ Das steht hier außer Zweifel: Menschen mit Rollstuhl und Rollator ist vielfach der Weg versperrt – oft ausgerechnet der abgesenkte Bordstein an der Kreuzung. Blinde können die Geräte mit ihrem Langstock häufig nicht erfassen und stolpern darüber.
Hotline anrufen – 14 Stunden warten
Wie zynisch die Senatorin über diese und alle anderen Leute zu Fuß denkt, sieht man an einer angeblichen Errungenschaft von ihr: Zweirad-Vermieter sollen jetzt eine Hotline schalten, die man bei Störungen anrufen kann. Schon die Idee zeigt: Alle rechnen weiter mit massiven Störungen. Und das Ganze ist dreist gegenüber den Menschen in Berlin. Eigentlich hat nämlich der Staat die Pflicht, für unbehinderte Verkehrswege zu sorgen. Er macht hier das Gegenteil und teilt den Leuten mit: Probiert doch per Hotline das, was wir machen müssten.
Wer sein Handy aus der Tasche gekramt, die Nummer gewählt und das falsch stehende Gerät durchgegeben hat, dem steht es trotzdem weiter im Weg. Vier Stunden haben die Firmen zum Räumen Zeit, bei Meldungen am Abend sogar 14 Stunden. Und wenn sie gar nicht räumen, müsste man ein zweites Mal anrufen, diesmal bei Jaraschs Senat. Und dort müsste sich irgendwer dafür interessieren und gegen die Firmen Strafen verhängen. Das aber ist gar nicht erst vorgesehen.
Am Schlechtesten kommen bei der Hotline mal wieder die Menschen mit Behinderung weg. Wer im Rollstuhl nicht durchkommt, muss nach dem Anrufen immer noch einen Umweg nehmen. Und wer blind über den E-Scooter stolpert und am Boden liegt, darf die Hotline anrufen, wenn sich ein netter Mitmensch findet, der die jeweilige Nummer abliest. Der Blindenverband ABSV prüft eine Klage gegen die Erlaubnisse, ebenso Mitglieder des Fußverkehrsverbands FUSS e.V.
Pseudo-Regeln, an die sich niemand hält
Aber, sagt Jarasch, sie habe doch ganz präzise Regeln erlassen, wie E-Scooter jetzt abzustellen sind. In der Theorie stimmt das auch. Zum Beispiel sollen beim Abstellen auf dem Gehweg mindestens 2,30 Meter frei bleiben. Nur wie das gemessen werden soll, sagt niemand. Blinde sind angeblich dadurch geschützt, dass auf acht verschiedenen, einzeln aufgezählten Bodenmarkierungen das Abstellen verboten ist, vom Auffindstreifen über den Begleitstreifen und den Trennstreifen bis zum Leitstreifen. Und das bei einer E-Scooter-Kundschaft, die in der Praxis nicht mal zwischen Fahrbahn und Gehweg und auf der Fahrbahn oft nicht zwischen linker und rechter Seite unterscheidet.
Diese Kunden wird auch nicht beeindrucken, dass sie ihre Spielroller nicht an Haltestellen abwerfen dürfen, genauer gesagt nicht im „gesetzlich vorgegebenen 15-Meter-Bereich vor und hinter dem Verkehrszeichen ‚Haltestelle‘ (Zeichen 224 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrs-Ordnung) einschließlich überlagernder Haltestellenbereiche bzw. mittels Fahrbahnmarkierung (Zeichen 299 der Anlage 2 zu § 41 Absatz 1 Straßenverkehrsordnung) verlängerter Haltestellenbereiche sowie im Bereich vor und neben Wartebereichen sowie Fahrplanaushängen“.
Noch Dutzende andere Orte sind verboten, die alle eines gemeinsam haben: Die Verbote sind nicht neu, sondern hier durften grundsätzlich noch nie E-Scooter abgestellt werden, weil sie hier schon immer im Weg waren. Jarasch wiederholt mit ihren peniblen Einzelregeln nur, was generell sowieso verboten ist. Daran hielt sich bisher keiner – und es tut auch jetzt keiner, nur weil ihm die Senatorin mit „Bewegungsflächen gemäß DIN 18040-3“ oder mit „Brückenbereichen oberhalb von Gewässern bis jeweils 10 Meter jenseits der Gewässerkante“ kommt.
Fachkräfte von Polizei und Ordnungsämtern schüttelten nur den Kopf, als sie von den Pseudo-Regeln hörten. „Verstöße gegen die Abstellregeln … sind nach allen bisherigen Erfahrungen in großer Zahl zu erwarten“, stellten sie in einem gemeinsamen Papier fest. „Die Regelungen sind unter diesen Umständen nicht durchsetzbar und daher wirkungslos.“
Noch 20 Jahre Chaos?
Die Fachleute wissen auch, wie dem Problem beizukommen ist: Erlaubnisse „dürfen nur in dem Umfang gegeben werden, in dem für E-Scooter eine ausreichende verbindliche Abstell-Infrastruktur auf definierten Flächen vorhanden ist“. Davon bräuchte es für die 67.760 Leih-Zweiräder ziemlich viele. Im mustergültigen Paris dürfen die 20.000 Leihräder des Vélib-Systems nur auf 1.400 definierten Flächen abgestellt werden. Berlin bräuchte für dreimal mehr Fahrzeuge über 4.000 Flächen.
Jarasch behauptet, dass diese nun geschaffen würden – und zwar die ersten zweihundert binnen 16 Monaten. Man kann leicht ausrechnen, wie lange das ganze Projekt bei diesem Tempo bräuchte: zwanzig Jahre, in denen weiter Chaos auf den Gehwegen herrscht.
Wobei Jarasch sich auch als Freundin besonders regelloser Chaoten erweist. Etwa der Firma Emmy. Deren Mopeds dürfen nach der Straßenverkehrsordnung niemals auf Gehwegen stehen. Emmy empfiehlt seinen Kunden aber ausdrücklich, dort zu parken – die Firma propagiert also massenhaften Gesetzesverstoß. Das ist auch in Jaraschs Behörde bekannt. Illegal, scheißegal: Selbstverständlich gab die Senatorin auch dieser Firma eine frische Geschäftserlaubnis.
Roland Stimpel
Weitere Informationen:
www.fuss-ev.de
Leserbrief
Aus DER RABE RALF Dezember 2022/Januar 2023, Seite 30
Störende E-Roller auf leere Autoparkplätze stellen
E-Roller sind nur dann umweltfreundlich, wenn sie Autos ersetzen, sagt das Umweltbundesamt. Die Berliner Grünen schreiben: „Auf der Fläche, die ein einziges Auto zum Parken beansprucht, kann man mindestens zwölf Roller abstellen.“ Deshalb helfe ich den Grünen und ihrer Senatorin Frau Jarasch, indem ich die E-Roller, die überall im Weg stehen, auf leere Autoparkplätze stelle. Ich mache das ehrenamtlich und hoffe nun auf Unterstützung!
Jörn Stolze, Berlin-Friedrichshain