„Soziale Innovation“ und „Gemeinwohl“ – Kritik an Konzepten

Mit „Sozialen Innovationen“ die Welt verbessern?

Aus DER RABE RALF April/Mai 2019, S. 20

Von der Utopie zur Sozialtechnologie: Wie soziale Fragen mit Mitteln der Marktwirtschaft gelöst werden sollen

Theoretiker des Unangepassten: Soziologieprofessor Rolf Schwendter. (Foto: Wolfgang H. Wögerer/​Wikimedia Commons, CC BY-SA 3.0)

Seit etwa zehn Jahren ist in Wissenschaft und Politik zunehmend von „Sozialer Innovation“ die Rede. Das klingt gut, auch wenn es keine eindeutige Definition gibt, was damit gemeint ist. Die Europäische Kommission versteht unter Sozialer Innovation „die Entwicklung neuer Ideen, Dienste und Modelle zur besseren Bewältigung gesellschaftlicher Probleme“. Dazu sollen „sowohl öffentliche als auch private Akteure und die Zivilgesellschaft“ beitragen. Das Thema ist europapolitisch hochrangig angesiedelt und hat Eingang in einige Förderprogramme gefunden. Die „Europa-2020-Strategie“ der EU-Kommission folgt der „Vision einer europäischen Sozialen Marktwirtschaft des 21. Jahrhunderts“. Nach wie vor wird das Wachstumsdogma verfolgt, jedoch soll dieses Wachstum „intelligent“, „nachhaltig“ und „integrativ“ sein.

Kritik am Bestehenden und Utopie

Soziale Innovationen strebten schon einige soziale Bewegungen nach 1968 an. Dafür nutzten sie häufig die Methode der Zukunftswerkstatt, die von Robert Jungk (1913-1994) und weiteren Zukunftsforschern entwickelt worden war. Diese umfasst drei Phasen: Auf die Kritik am Bestehenden folgt die Ausmalung einer Utopie, um am Schluss Umsetzungsschritte auszuarbeiten. Das waren beispielsweise Verabredungen zu Aktivitäten für den Frieden oder gegen Atomkraftwerke, aber auch zur kollektiven Verbesserung der eigenen Lebenssituation.

Der Theoretiker der Alternativenbewegung und Professor für Devianz-Forschung an der Universität Kassel, Rolf Schwendter (1939-2013), fand Ende der 1990er Jahre in einer kleinen Umfrage heraus, dass Soziale Innovation häufig im Zusammenhang mit alternativen Ökonomien genannt wurde, beispielsweise „Wohngemeinschaften, Genossenschaften, Selbsthilfe, Grundsicherung, Netzwerk Selbsthilfe, Ökobank, taz, Wissenschaftsläden, Jugendzentren“. Schwendter zufolge definierten Jungk und andere Soziale Innovation „als Institutionen, Rechtsnormen oder Prozesse, die gesellschaftlich verändernd wirken, und zwar im Sinne einer intendierten Humanisierung der Welt“. Der vorweggenommenen Idee eines ganz anderen Zustands der Welt maß Schwendter große Bedeutung bei und betonte, dass „Soziale Innovationen nicht ohne dahinterliegende Utopien zustandekommen“ und dass „keine Reform, die den Namen verdient, ohne Soziale Innovationen, folglich ohne Utopien, auskommt“.

Mit Weltverbessern Karriere machen

Auch heute soll mit Sozialen Innovationen die Welt verändert werden. „Wir glauben an eine bessere Zukunft“ verkündet „tbd*“, ein Projekt der Berliner Personaldienstleistungsfirma The Changer GmbH. Das Online-Portal „unterstützt alle, die mit Weltverbessern Karriere machen“. Sein Engagement begründet es mit der unsicheren, beängstigenden Gegenwart: „Trump, Brexit, Klimawandel, Massenmigration …“. Der Name tbd* steht für „to be determined“, was sowohl „wild entschlossen sein“ bedeuten kann als auch eine Zukunft, die noch offen ist. Als potenzielle Arbeitgeber werden „wirkungsorientierte Organisationen“ vorgestellt.

„Wirkungsorientierung“ ist ein häufig benutzter Begriff: Es reicht nicht aus, etwas zu tun, sondern es soll damit eine messbare Wirkung erzeugt werden – sowohl bei der jeweiligen Zielgruppe als auch in der Gesellschaft. Die gesellschaftliche Wirkung wird auch als „Impact“ bezeichnet. Nicht die Politik soll die Gesellschaft verändern, sondern Unternehmen mit ihrer wirtschaftlichen Tätigkeit. Als Alternative zu einem Job mit Sinn entscheiden sich viele, vor allem junge Leute, selbst ein „Social Start-up“ zu gründen.

Im „Social Innovation Center“ der städtischen Wirtschaftsförderung Hannover präsentierten im Februar 2019 die ersten Absolvent*innen eines dreimonatigen Gründungsprogramms ihre Geschäftsmodelle. Für die Teilnahme am Programm waren sie von einer Jury ausgewählt worden. „Bei der Bewertung ging es um die Relevanz des Problems, den Neuigkeitswert der Idee, den sozialen Mehrwert, das Ertragsmodell und das damit verbundene Marktpotenzial, den Wettbewerb sowie die vorhandenen Kompetenzen im Team.“ Die vorgestellten Konzepte wollen „eine Antwort auf gesellschaftliche Probleme geben und die Welt ein Stück besser machen“. Sie beruhen auf digitalen Lösungen und sollen zum Beispiel mit Apps oder Onlineplattformen Ältere und Jüngere zusammenbringen, digitale Kompetenzen stärken oder den Austausch zwischen Menschen mit seltenen Krankheiten unterstützen.

Wenn es damit wirklich gelingt, das Leben wenigstens für einige Menschen zu verbessern, ist das schwer zu kritisieren, und das gute Wollen der Gründer*innen verdient Wertschätzung. Allerdings darf darüber nicht vergessen werden, dass soziale Leistungen eine öffentliche Aufgabe sind. Es ist schon sehr fragwürdig, wenn es ins Belieben privatwirtschaftlicher Unternehmen gestellt ist, welche Probleme welcher Zielgruppen gelöst werden, und auf welche Weise dies geschieht.

Profitable Wohltaten

Während den Zukunftswerkstätten ein kritischer Impuls innewohnte und die Sozialen Innovationen auch darauf zielten, gesellschaftliche Bedingungen zu verändern, beschränken sich die Geschäftsmodelle des „Social Entrepreneurship“ meist darauf, Symptome zu lindern. Wenn Start-ups im Sozialbereich tätig sind, dann werden die Leistungen privatisiert und marktwirtschaftlicher Gewinnerzielungslogik unterworfen. Der öffentlichen Steuerung und Kontrolle sind sie somit weitgehend entzogen.

Längst haben Investoren das Feld des Sozialen als lukrative Anlageklasse entdeckt. Mit „Impact Investment“ sollen gesellschaftliche Wirkungen erzielt und mit neuartigen Finanzprodukten Gewinne generiert werden. So werden in Großbritannien beispielsweise „Social Impact Bonds“ eingesetzt. Aus diesen Geldanlagen werden soziale Leistungen privater Anbieter finanziert. Wenn die gewünschten Ergebnisse nicht erreicht werden, verlieren die Investoren ihr Geld. Im Erfolgsfall bekommen sie ihre Anleihe von der öffentlichen Hand ausgezahlt, zuzüglich einer guten Verzinsung. Erfolgskriterien können beispielsweise niedrige Rückfallraten von Haftentlassenen oder die Zahl von abgeschlossenen Arbeitsverträgen für ehemals Erwerbslose sein. In solcherart finanzierter Sozialarbeit werden die sozialen Beziehungen und Prozesse einem betriebswirtschaftlichen Kalkül untergeordnet. Eine Finanzierung von Tätigkeitsfeldern mit problematischen Zielgruppen wird dann unwahrscheinlich und am Ende zahlt die öffentliche Hand mehr, als wenn sie die Leistungen in eigener Regie erbringen ließe.

Neoliberale Kampfbegriffe

Was bedeutet „Soziale Innovation“ in der Welt des Social Business? Der angestrebte gesellschaftliche „Impact“ wird aus betriebswirtschaftlichen Erwägungen gesteuert und ist der gesellschaftspolitischen, demokratischen Kontrolle entzogen. Die geforderte „Wirkungsmessung“ folgt einem rein erfolgsorientierten, technokratischen Menschenbild ohne emanzipatorische oder gar utopische Ideen.

Der irrsinnige Ressourcenhunger einer Durchdigitalisierung aller Lebensbereiche wird von den technischen Scheinlösungen weiter angeheizt. Dafür werden weltweit die Lebensgrundlagen von unzähligen Menschen zerstört – sie werden in die Flucht getrieben und kommen millionenfach ums Leben. Die digitalen „Lösungen“ können bestenfalls einen kleinen Teil der Schäden reparieren und sind insofern ein Teil des Problems, statt zur Bekämpfung der Ursachen beizutragen. All die wohlklingenden Plastikwörter der vermeintlich sozialen neuen Ökonomie sind daher kaum mehr als neoliberale Kampfbegriffe.

Elisabeth Voß


Ein gutes Leben für jede*n

Aus DER RABE RALF April/Mai 2019, S. 21

Warum mit dem „Gemeinwohl“ nicht immer alle gemeint sind

Was für alle gut ist, ist auch für dich gut. Oder? (Bild: Gerd Altmann/​Pixabay)

Immer häufiger wird eine Ausrichtung von Politik und Wirtschaft am Gemeinwohl gefordert. Der Duden erklärt Gemeinwohl als „das Wohl(ergehen) aller Mitglieder einer Gemeinschaft“ – was kann daran falsch sein? Was so freundlich klingt, löste in mir schon lange unangenehme Assoziationen aus. Trotzdem habe ich manchmal versucht, diesen Begriff zu verwenden. Angesichts der zunehmenden Verschiebung politischer Kräfteverhältnisse nach rechts habe ich mich nun jedoch entschieden, mich vom Gemeinwohlbegriff zu verabschieden und meine Kritik daran, die ich bisher nur im privaten Kreis geäußert habe, öffentlich zu machen. Dabei geht es mir nicht nur um das Wort, sondern auch um Klarheit in der Kommunikation und im Aushandeln politischer Zielsetzungen.

Gemeinnützigkeit und Gemeinwohl

Gemeinwohl ist ein sehr unbestimmter Begriff und sollte nicht mit Gemeinnützigkeit verwechselt werden. Die Gemeinnützigkeit ist eine steuerrechtliche Einordnung der Tätigkeiten von Organisationen, die in der Abgabenordnung geregelt ist und von der Rechtsprechung interpretiert wird. Wer die Steuervorteile der Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen möchte, muss dies gegenüber dem Finanzamt und im Streitfall gegenüber Gerichten belegen. Aktuell kämpft das Attac-Netzwerk, eine „Bildungsbewegung mit Aktionscharakter“, um seine Gemeinnützigkeit, die zuletzt vom Bundesfinanzhof infrage gestellt wurde – während die Bertelsmann-Stiftung und viele weitere finanzkräftige und lobbymächtige Konzernstiftungen unangefochten ihre steuerlichen Privilegien genießen können.

Die Verleihung oder Entziehung der Gemeinnützigkeit kann kritisiert werden, weil es dafür rechtliche Regelungen gibt. Demgegenüber gibt es für das Gemeinwohl keine klaren gesetzlichen Grundlagen. In Artikel 14, Absatz 2 des Grundgesetzes ist immerhin bestimmt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Manche Rechtsauslegungen besagen, dass unter Gemeinwohl die im Grundgesetz festgelegten Individualrechte zu verstehen seien. Jedoch bleibt es im Einzelfall unbestimmt.

Zum Wohle von allen?

Es spricht beispielsweise vieles dafür, angesichts des Klimawandels endlich aus der fossilen Energieproduktion auszusteigen und Autoverkehr, Flüge und Kreuzschifffahrten drastisch zu reduzieren. Dem stehen jedoch die Interessen der Nutzer*innen entgegen, die in Ländern wie Deutschland einen erheblichen Teil der Bevölkerung ausmachen, und auch das Argument der Arbeitsplätze wird immer wieder zur Aufrechterhaltung umweltschädigender Industriezweige herangezogen. Wer entscheidet, was hier als Gemeinwohl anzusehen ist? Oder wie verhält es sich mit der angedachten Bebauung von Kleingärten mit Kitas und Schulen? Wessen Wohl ist das Gemeinwohl und wer muss zurückstehen?

Demokratie ist dadurch gekennzeichnet, dass in ihr unterschiedliche Interessen formuliert werden. Jedoch ist die Verhandlungsmacht zur Durchsetzung von Interessen sehr ungleich verteilt. Bei Konflikten zwischen Gewerkschaften und Unternehmen, Mietervereinigungen und Eigentümerverbänden oder zwischen Umweltorganisationen und Industrielobbys ziehen die Interessenvertretungen der Vielen leicht den Kürzeren. Das Gemeinwohl daraus abzuleiten, was die Stärkeren durchsetzen, wäre fatal.

Hinzu kommt, dass auch Beschäftigte, Mieter*innen oder Konsument*innen keine homogenen Gruppen mit einheitlichen Interessen sind. Den Wunsch von Mehrheiten zum Gemeinwohl zu erklären und Minderheiten damit abzuqualifizieren, widerspräche sicher den Vorstellungen von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit. Wie und durch wen wird also das Gemeinwohl mit Inhalt gefüllt?

Wir“ und „die Anderen“

Wenn ich „Gemeinwohl“ höre, zucke ich innerlich zusammen, denn ich assoziiere bei diesem Begriff unweigerlich: „Du bist nichts, dein Volk ist alles.“ Dabei möchte ich denen, die vom Gemeinwohl sprechen, keinesfalls unterstellen, auch nur im Ansatz an diese nationalsozialistische Blut-und-Boden-Gemeinschaftlichkeit anknüpfen zu wollen. Nach dem Ende des Faschismus gab es Diskussionen, ob „Gemeinwohl“ und „Gemeinschaft“ je wieder positive Bezugspunkte sein könnten oder ob diese Begriffe mit ihrer Verwendung durch Nationalsozialisten ein für alle Mal beschädigt seien. Mehr als 70 Jahre danach scheint das keine Frage mehr zu sein, und der Begriff „Gemeinwohl“ wird ganz ungebrochen verwendet.

Der Österreicher Christian Felber begründete mit der „Gemeinwohlökonomie“ (GWÖ) sogar eine eigene Wirtschaftsrichtung (Rabe Ralf April/Mai 2011, S. 27). Die GWÖ möchte „ein ethisches Wirtschaftsmodell“ etablieren, dessen Ziel das „Wohl von Mensch und Umwelt“ ist. Vor einigen Jahren konnte bei einem Empfang im „Haus der Demokratie“ ein Vertreter der GWÖ ungestört die Frage in den Raum stellen, wie denn wohl in einer demokratisch verfassten Gesellschaft mit Gemeinwohlschädlingen umzugehen sei. Das ist sicher nicht der übliche Sprachgebrauch in der GWÖ. Jedoch wurde deutlich, wie schnell ein „Wir“ zur Abgrenzung von „Anderen“ führen kann, die sogleich abgewertet werden. Wer andere als Gemeinwohlschädlinge bezeichnet, nimmt Assoziationen zu Ungezieferbekämpfung und -vernichtung zumindest billigend in Kauf.

Wer hat die Definitionsmacht?

Im Begriff Gemeinwohl werden unterschiedliche und einander möglicherweise ausschließende Interessen unsichtbar. Er suggeriert, es könne konfliktfreie Lösungen geben, die „für alle“ irgendwie „gut“ seien. Im Nationalsozialismus nahm sich die NSDAP die Definitionsmacht und legte das Wohl für eine exklusive „Volksgemeinschaft“ fest – und auch, wer als „Volksschädling“ davon auszuschließen sei. Heute orientiert sich beispielsweise die chinesische Regierung am Gemeinwohl, die Bevölkerung wird überwacht. Vor Kurzem berichtete die Tagesschau, dass dort Millionen Menschen nicht reisen dürfen, weil sie zu wenig „Sozialpunkte“ auf ihrem Konto haben.

Im Begriff Gemeinwohl steckt viel moralische Wucht und nicht hinterfragbare Richtigkeit, auch heute oft verbunden mit einer autoritären Sprache, in der selbstgewiss festgestellt wird, was nur so (und nicht anders) getan werden soll oder was unbedingt sein „muss“. Darin sehe ich ein grundsätzliches Problem, auch wenn der Begriff vielleicht von den „Richtigen“ in einem Sinne benutzt wird, der meinen Wertvorstellungen entgegenkommt. Denn was passiert, wenn mal andere sich die Definitionsmacht nehmen – und es allgemein akzeptiert ist, dass es ein unhinterfragbares Gemeinwohl gibt?

Die Idee vom Gemeinwohl wirkt emotional aufgeladen und beinhaltet, dass unausgesprochen vorausgesetzt oder gar von oben definiert wird, was für eine abstrakte Gemeinschaft gut sei. Wer sich darin nicht wiederfindet, nicht berücksichtigt wird oder gar gegenteilige Interessen hat, fällt nicht nur hinten runter, sondern wird auch abgewertet. Dagegen scheinen mir Individualrechte im Sinne von Menschenrechten und sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Rechten für alle – auch als Globale Soziale Rechte bezeichnet – ein geeigneterer Bezugsrahmen für politische Zielsetzungen. So spreche und schreibe ich nun lieber vom guten Leben für jede*n. Auch das ist unbestimmt, meint jedoch viel klarer jede einzelne Person und lässt Vielfalt und Unterschiedlichkeiten zu. Im Einzelfall kann jede*r für sich selbst sagen – individuell oder gemeinsam mit anderen in kollektiver Interessenvertretung: Das tut mir wohl. Die gesellschaftspolitische Verantwortung liegt dann darin, für ein gutes Leben für jede*n Sorge zu tragen – im Rahmen planetarischer Grenzen, mit Blick auf zukünftige Generationen und mit der Perspektive globaler sozialer Gerechtigkeit.

Elisabeth Voß

Weitere Informationen: www.elisabeth-voss.de

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