Highways to hell

Aus DER RABE RALF Oktober/November 2022, Seite 7

Klimaziele sind starke Argumente gegen Straßenbauprojekte – ein Umweltrechts-Verein bietet Unterstützung

Die A20 zerstört Moore – in einem Fall kam die Quittung schnell. (Foto: Polizei Stralsund/Wikimedia Commons)

Der Verkehrssektor bleibt das große „Sorgenkind“ der deutschen Klimapolitik. Mit 148 Millionen Tonnen CO₂ im Jahr ist er drittgrößter Emittent von Treibhausgasen im Land, wobei 98 Prozent der Emissionen aus dem motorisierten Straßenverkehr stammen. Im Jahr 2021 hat der Verkehr die Ziele des Klimaschutzgesetzes verfehlt, auch für 2022 ist ein Erreichen des Ziels unwahrscheinlich.

Und diese Klimaschutzlücke wird in den nächsten Jahren weiter wachsen. Nach den Projektionen der Bundesregierung wird der Verkehrssektor das Ziel von 85 Millionen Tonnen CO₂ für das Jahr 2030 mit einem Überschuss von 40 Millionen Tonnen CO₂ ganz klar verfehlen. Insgesamt wird die CO₂-Lücke im Verkehrssektor dann bei über 260 Millionen Tonnen liegen. Das entspricht ungefähr den heutigen Gesamtemissionen von Spanien und Portugal.

Verkehr ist Schlusslicht beim Klimaschutz

Das im Juli von Verkehrsminister Wissing (FDP) vorgelegte Sofortprogramm spart nur 14 Millionen Tonnen ein und wird diese Lücke nicht einmal annähernd schließen. Der Expertenrat für Klimafragen bewertete das Sofortprogramm in seinem Bericht vom 25. August als völlig unzureichend, weil es noch nicht einmal ansatzweise den Versuch erkennen lasse, die Vorgaben des Klimagesetzes einzuhalten. Im Gegensatz zu anderen Sektoren wie Energie oder Industrie sind die Emissionen aus dem Verkehr noch nicht einmal rückläufig, teilweise nehmen sie sogar zu.

Trotz alledem will die Bundesregierung bis 2030 das Fernstraßennetz mit über 900 Projekten massiv ausbauen. Allein der Bau der neuen Straßen setzt große Mengen an Treibhausgasen frei – durch die Abholzung von Wäldern, die Trockenlegung von Mooren sowie den Einsatz von Baustoffen und Energie. Mit dem Straßenbau wird aber auch das Mobilitätsverhalten der Menschen auf Jahrzehnte geprägt – klimaschädliche Fortbewegung wird zementiert. Überdies verschlingt der Straßenbau Mittel, die dringend für den Ausbau der Schiene benötigt werden.

Straßenbau kommt vor Gericht

Deshalb entzünden sich Klimaproteste auch immer häufiger an Straßenverkehrsprojekten, besonders an neuen Autobahnen. Der Protest gegen die A14 durch die Altmark (Rabe Ralf August 2021, S. 13) ist nur eines von zahlreichen Beispielen. Im „Bündnis Verkehrsinitiativen“ haben sich über 80 lokale Initiativen zusammengeschlossen, die gegen den Straßenausbau kämpfen, darunter auch einige aus Berlin und Brandenburg. Neben Waldbesetzungen, Fahrraddemonstrationen, Protestcamps, direkten Aktionen und Blockaden ziehen Umweltverbände und Initiativen auch immer häufiger gegen Straßenbauvorhaben vor Gericht.

So stoppte das Bundesverwaltungsgericht im Juli den Bau des ersten Abschnitts der A20. Die „Küstenautobahn“ soll zu 80 Prozent durch Marsch- und Moorlandschaften führen und ist das umweltschädlichste aller derzeit geplanten Straßenprojekte. Dennoch treibt die unter der Aufsicht des Verkehrsministeriums stehende „Autobahn GmbH des Bundes“ den Bau unbeirrt voran. Zurzeit läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung zum sechsten Bauabschnitt der Autobahn.

Viele, viele neue Autobahnkilometer

Welche Fernstraßen gebaut oder ausgebaut werden sollen, ist im Bundesverkehrswegeplan festgelegt. Der jetzt gültige Plan wurde 2016 vom damaligen Verkehrsminister Dobrindt (CSU) erarbeitet und sieht bis 2030 hunderte Kilometer neuer Autobahnen vor. Die zugrundeliegende Bedarfsanalyse ist veraltet und berücksichtigt weder das Pariser Klimaabkommen noch das deutsche Klimaschutzgesetz. Treibhausgas-Emissionen wurden bei der Auswahl der Projekte nur unvollständig ermittelt. Gegenüber den vermeintlichen Vorteilen wie zum Beispiel Fahrtzeitverkürzungen wurden sie viel zu gering gewichtet. Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages bezeichnet die Annahmen und Ziele des Plans als veraltet.

Nach dem Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr gibt es erhebliche Bedenken, ob der Verkehrswegeplan verfassungsgemäß ist. Das Gericht hatte unter anderem klargestellt, dass der Artikel 20a des Grundgesetzes alle staatlichen Stellen zum wirksamen Klimaschutz und zur Einhaltung des deutschen Treibhausgas-Restbudgets verpflichtet. Wenn Deutschland 2045 treibhausgasneutral sein soll, wie es das Klimaschutzgesetz festschreibt, muss aber die Verkehrsinfrastruktur grundlegend überdacht und klimafreundlich gestaltet werden.

Ein Klimacheck wie in Österreich

Es gibt keine nachhaltige Entwicklung ohne ein zukunftssicheres Verkehrssystem. Dieses muss sicher und klimafreundlich sein. Es muss für alle Menschen in Deutschland bezahlbar und nutzbar sein. Gleichzeitig müssen alle Projekte, die jetzt noch begonnen werden, mit den Zielen des Klima- und Naturschutzes in Einklang stehen und den Flächenverbrauch minimieren. Das ist mit den vielen hundert neuen Autobahnkilometern im Bundesverkehrswegeplan kaum möglich. Dafür bräuchte es einen Klimacheck nach österreichischem Vorbild: Jedes geplante Straßenbauprojekt müsste auf seine Vereinbarkeit mit den Klimazielen geprüft werden. Wo die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes nicht eingehalten werden können, dürfen neue Autobahnen weder geplant noch gebaut werden.

Die jetzige Bundesregierung hat das Problem erkannt – jedenfalls auf dem Papier – und will deshalb einen neuen „Infrastrukturkonsens“ für den Verkehr erreichen. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien ist dieses Ziel klar formuliert. Auch die bereits geplanten Vorhaben sollen nach Klimaschutzgesichtspunkten neu sortiert werden. Damit sich vor allem die Straßeninfrastruktur nachhaltig entwickelt, müsste die Bundesregierung dieses Versprechen nun zügig einlösen und vor allem die klimaschädlichsten Vorhaben wie den Bau der A20 stoppen. Bislang sind jedoch keinerlei Schritte in diese Richtung bekannt.

Das Recht stärken

Der 2019 gegründete Verein „Green Legal Impact Germany“ setzt sich dafür ein, dass der im Koalitionsvertrag vereinbarte Dialogprozess für einen neuen Infrastrukturkonsens rasch beginnt und keine weiteren Fernstraßen gebaut werden, die nicht mit dem Klimaschutzgebot vereinbar sind. Der Verein unterstützt die hier aktiven Verbände, Initiativen und Einzelpersonen bei rechtlichen Fragen. Kurz gesagt: Es geht um die Stärkung des Rechts als strategisches Mittel für den Umweltschutz. Ziel ist eine starke Zivilgesellschaft als Teil einer funktionierenden Demokratie und eines starken Rechtsstaats.

Die Informationsangebote stehen allen Interessierten offen. Materialien zur Bundesverkehrswegeplanung und zu den verschiedenen Arbeitsbereichen stehen auf den Webseiten des Vereins zur Verfügung.

Franziska Albrecht

Weitere Informationen:
www.greenlegal.eu

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