Aus DER RABE RALF Dezember 2020/Januar 2021, Seite 14
Schwarzstorch nach Jahrhunderten ausgestorben: Letztes Habitat für überflüssige Umgehungsstraße zerstört
Mit dem Schwarzstorch als touristischem Werbemaskottchen wird fleißig geworben – für das Reiseziel Spreewald und seine vorgeblich intakte Natur inmitten des gleichnamigen Unesco-Biosphärenreservats.
Tatsächlich brachte jedoch eine Recherche der Ortsgruppe Lübben des BUND Brandenburg im vergangenen September ans Licht, dass es von dieser europaweit streng geschützten Tierart schon seit zwei Jahren in der gesamten Spreewaldregion kein einziges Brutpaar mehr gibt. Als Brutvogel ist der Schwarzstorch damit hier ausgestorben.
Dabei lebten 2005 im Spreewald noch stattliche acht Brutpaare des extrem gefährdeten Großvogels, der dort seit Jahrhunderten beheimatet war. Was führte innerhalb weniger Jahre zum Aussterben dieser wichtigen Leittierart, die vom Umweltministerium sogar als „Brandenburger Flaggschiff-Art“ bezeichnet wird?
Biosphärenreservat und EU-Vogelschutzgebiet
Zu den Schutzzielen des 1990 geschaffenen Biosphärenreservats Spreewald gehört die Bestandspflege gefährdeter Arten in ihren Lebensräumen, also auch des Schwarzstorches. Neben zahlreichen sogenannten FFH-Gebieten, die ausdrücklich auch den Schwarzstorch schützen sollen, ist fast das gesamte Biosphärenreservat auch Teil eines 2007 begründeten Europäischen Vogelschutzgebietes, das den Schwarzstorch als „prioritäre Art“ ebenfalls bei den ausgewiesenen Schutzzielen nennt. Denn schon seit der Wendezeit wird er in der Roten Liste Brandenburgs geführt, seit 2019 sogar als vom Aussterben bedroht.
Klarer Abwärtstrend seit 2005
Lange galt der Spreewald als bedeutende Reproduktionsstätte des Schwarzstorches in Ostdeutschland. Seit 1980 entwickelten sich die Bestände in der nahrungsreichen Lagunenlandschaft so:
1980: 4 Brutpaare
1990: 5 Brutpaare
2000: 6 Brutpaare
2005: 8 Brutpaare
2010: 3 Brutpaare
2014: 4 Brutpaare
2018: 1 Brutpaar
2019: kein Brutpaar
2020: kein Brutpaar
Nach 2005 ist ein klarer Abwärtstrend zu erkennen. Seit 2019 ist die lokale Population des imposanten Brutvogels faktisch erloschen.
Ursachen des Aussterbens
Bereits in der Nachwendezeit verließen immer mehr Brutpaare wegen des steigenden wirtschaftlichen Nutzungsdrucks und und der touristisch bedingten Störungen ihre traditionellen Brut- und Nahrungshabitate in den inneren Kernbereichen des Spreewaldes und suchten sich in den ruhigeren Randgebieten neue Nistplätze.
Vor allem im Umfeld der Kreisstadt Lübben fanden sie noch einige geeignete Brutwälder. Von 2005 bis 2014 befanden sich dort mindestens fünf Horste, von denen jedes Jahr meist drei besetzt waren. In mehreren Gutachten stellte der international anerkannte Schwarzstorchexperte Carsten Rohde vor zehn Jahren fest, dass die rund zwei Kilometer nördlich von Lübben gelegenen Hartmannsdorfer Fischteiche das „essenzielle Nahrungshabitat“ der seltenen Art darstellten.
Gerade dieses Teichgebiet, das die Schwarzstorchexperten einhellig als wichtigstes noch verbliebenes Nahrungsrefugium bezeichneten, fiel jedoch nach und nach aus, nachdem um 2014 die Bewirtschaftung aufgegeben wurde. Zudem drehten sich ab 2011 einige Kilometer außerhalb des Biosphärenreservats, aber ganz in der Nähe zweier Schwarzstorchhorste 14 neue Windräder, die den Vögeln den Flugweg zu anderen Nahrungsquellen versperrten.
So geriet die Restpopulation von zwei Seiten massiv unter Druck. Vor allem wegen des akuten Nahrungsmangels wurden in den vier Folgejahren die letzten vier Brutreviere aufgegeben.
Fatale Behördenentscheidung
Dazu hätte es nicht kommen müssen. Denn ein Windparkbetreiber bot dem Landesumweltamt Brandenburg (LfU) als Genehmigungsbehörde an, die Hartmannsdorfer Teiche als Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme für den Schwarzstorch zu erhalten und für zunächst 25 Jahre durch einen regionalen Fischer weiter bewirtschaften zu lassen. Für das dafür erarbeitete Konzept standen 624.000 Euro zur Verfügung.
Diese ausgesprochen sinnvolle Maßnahme hatte das LfU vorher, im Jahr 2010, als Bedingung für den Bau der Windräder sogar selbst vorgeschlagen. Dazu gaben die Windparkplaner und das LfU extra ein gemeinsames Gutachten in Auftrag, das die große Bedeutung der Teiche für die Schwarzstörche und die Sinnhaftigkeit der Erhaltungsmaßnahme bestätigte.
Doch völlig überraschend lehnte das Landesumweltamt das Konzept im Jahr 2011 ab. Das Planungsbüro verstand die Welt nicht mehr und ging in Widerspruch. Das Verfahren zog sich bis 2016 hin. Doch das LfU blieb bei seiner skandalösen Entscheidung und legte fest, dass anstelle einer Ausgleichsmaßnahme vor Ort – wie eigentlich gesetzlich vorgesehen – Ersatzzahlungen in Höhe von mehr als 500.000 Euro an die landeseigene Stiftung „NaturSchutzFonds“ zu leisten seien.
2018 erwarb dann der Bund die Hartmannsdorfer Teiche mit der Begründung, dass dort die Lübbener Umgehungsstraße für die B87 entlanggeführt werden sollte, deren bereits bestätigte Trasse aber eigentlich etwas südlicher geplant war. Das Verkehrsprojekt war äußerst umstritten – nicht zuletzt wegen der Eingriffe in das sensible Spreewald-Ökosystem – und stand damals wegen drohender Unwirtschaftlichkeit erstmals kurz vor dem Aus. Um es zu retten, griff man auf die schon länger erwogene Option zurück, die zum Verkauf stehenden Teiche zu erwerben und die geplante Großbrücke über die Spree und ihre Aue stark zu verkürzen, um Kosten zu sparen. Stattdessen soll nun ein Großteil der für den Natur- und Hochwasserschutz extrem wichtigen Spreeaue – die als Freiraumverbund im Landesentwicklungsplan geschützt ist – durch gewaltige Dammbauwerke versperrt und die Teichgruppe ebenso überbaut werden.
Hier entsteht aus naturschutzfachlicher und rechtlicher Sicht ein gewaltiges Konfliktpotenzial, und das nicht nur wegen der vermeidbaren – und damit unerlaubten – Zerschneidung des überregional bedeutsamen Biotopverbundes. Auch die mit dem Straßenbauprojekt im Zusammenhang stehende Nutzungsänderung der Teiche – für die es zuvor keine Prüfung der Verträglichkeit mit den EU-Schutzgebietszielen gab – führt nach wie vor zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgebiets. Die bereits erfolgten Eingriffe – im Endeffekt nur wegen des geplanten Bauprojekts – schaden also dem Naturschutz schon vor der eigentlichen Genehmigungsprüfung. Damit sind sie rechtlich nicht statthaft.
Im Nachhinein erwies sich die Ablehnung der Fischteich-Weiternutzung durch das Landesumweltamt als fataler Fehler. Dadurch ging den Störchen ihr letztes Hauptnahrungshabitat verloren. Unmittelbar danach brach die Restpopulation der Spreewälder Schwarzstörche in kürzester Zeit komplett zusammen, im Wesentlichen noch vor den Dürrejahren ab 2018.
Überflüssiges und rechtswidriges Großprojekt
Außerdem verletzte diese Entscheidung das Bundesnaturschutzgesetz und führte zum Verlust von Lebensräumen für Rotbauchunken, Biber, Fischotter und viele andere geschützte Arten. Denn die Hartmannsdorfer Teiche und die angrenzenden FFH-Gebiete und geschützten Biotope in der Spreeaue sind ein wahrer „Hotspot“ der Biodiversität. Sie leisten einen unschätzbaren Beitrag für die Artenvielfalt in der immer trockeneren Spreewaldregion – und sie sind eine wichtige Quelle für die Rückbesiedlung der geschundenen Lausitzer Tagebaulandschaften. Nicht umsonst gehört die Wiederherstellung der Teichgebiete zu den ausdrücklichen Erhaltungszielen des Vogelschutzgebietes.
Die Umweltverbände sind der Ansicht, dass die Schwarzstörche und die anderen gefährdeten Arten entgegen geltendem Recht dem geplanten Bau einer Umgehungsstraße geopfert wurden, deren Realisierung noch völlig ungewiss ist. Und das, obwohl es bessere, umweltverträglichere Alternativen gibt, die bisher noch nicht einmal erwogen wurden.
Im Angesicht der heranrückenden Klima- und Umweltkatastrophe sollte dieses überflüssige und schädliche Großprojekt grundsätzlich neu bewertet werden. Das wäre ein Zeichen für eine zeitgemäße Verkehrspolitik, die dem Ausbau bestehender Strecken gegenüber dem kostspieligen Neubau tatsächlich den Vorrang gibt, so wie es der aktuelle Koalitionsvertrag der Brandenburger Landesregierung vorsieht.
Straßenplanung stoppen, Schwarzstorch zurückholen
Um vor allem dem Schwarzstorch seinen Lebensraum im Spreewald zurückzugeben, fordern die Umweltverbände vom Land Brandenburg die unverzügliche Einstellung der Planungen zu der rechtswidrigen Umgehungsstraße und die Aufstellung eines Artenschutzprogramms zur Wiederbesiedlung. Das entspricht den ausgewiesenen Schutzzwecken und damit geltendem Recht. Sollte es dagegen zu einer dauerhaften Verschlechterung für die ausdrücklich geschützten Arten und Lebensräume kommen, droht dem Land eine EU-Beschwerde, die – ganz abgesehen vom Glaubwürdigkeitsverlust – sehr empfindliche Strafzahlungen zur Folge haben kann.
Sorgen wir alle gemeinsam dafür, dass der Schwarzstorch in seiner Urheimat Spreewald erhalten bleibt und sich auch noch unsere Kinder und Enkel an ihm erfreuen können. Noch ist es nicht zu spät, die Folgen der skandalösen Fehlentscheidung rückgängig zu machen und den Umweltschaden zu beheben. Verpasst man jetzt aber diese letzte Chance, wird die geplante Umgehungsstraße von Lübben wohl für immer als „Schwarzstorch-Killerstraße“ im Gedächtnis bleiben. Und damit womöglich zu einer Art brandenburgischem Symbol für das rapide, vom Menschen verursachte Artensterben werden, ähnlich wie in diesen Tagen der Dannenröder Forst in Hessen.
Thomas Liebsch
Weitere Informationen:
Recherchepapier des BUND Brandenburg
E-Mail: bund.luebben@bund.net