Braunkohleausstieg in der Lausitz bis 2040

Aus DER RABE RALF Oktober/November 2014, Seite 5

Anti-Kohle Kette und neue Regierung in Schweden erhöhen Druck auf Vattenfall

Mehr als 7.500 Menschen aus über 20 Ländern demonstrierten am 23. August in der Lausitz Hand in Hand gegen weitere Braunkohletagebaue und für eine echte Energiewende. Sie bildeten eine grenzüberschreitende, acht Kilometer lange Menschenkette zwischen den Ortschaften Kerkwitz in Deutschland und Grabice in Polen. Beiden droht, wie weiteren Orten, die Abbaggerung für geplante Tagebaue. Auch Die Demonstrant_innen der GRÜNEN LIGA Berlin waren aktiver Teil dieser eindrucksvollen Aktion.

Schwedische Regierung gegen Braunkohle

Inzwischen gibt es eine Grundsatzentscheidung der neuen schwedischen rot-grünen Regierung, die Braunkohlenförderung des Staatskonzerns Vattenfall in der Lausitz nicht auszuweiten. Diese Ankündigung muss aber schnellstmöglich konkretisiert und verbindlich umgesetzt werden. Der Strukturwandel in der Lausitz wird davon profitieren, wenn die bisher von Abbaggerung oder Randlage bedrohten Orte eine langfristige Zukunft und Planungssicherheit haben.

„In den zum Abbau genehmigten Tagebauen steht Vattenfall etwa eine Milliarde Tonnen Braunkohle zur Verfügung. Mehr wird für eine Brückentechnologie nicht gebraucht. Mit dieser Kohle kann ein schrittweiser Ausstieg bis etwa zum Jahr 2040 gestaltet werden. Dazu muss Vattenfall mit dieser Kohle sorgfältiger umgehen und den Strom nicht bei geringsten Preisen europaweit verschleudern“, so René Schuster (GRÜNE LIGA), Mitglied im Braunkohlenausschuss des Landes Brandenburg.

„Die Entscheidung Schwedens muss folgerichtig die Tagebaue Jänschwalde-Nord, Welzow-Süd II und Nochten 2 betreffen. Für alle drei Vorhaben hat Vattenfall bisher keinen Genehmigungsantrag eingereicht.“ bewertet Schuster die konkreten Folgen. Die bergrechtliche Genehmigung (Rahmenbetriebsplan) ist das eindeutige Maß dafür, ob ein neues Bergbauvorhaben begonnen wird. Braunkohlenpläne, wie sie zu Nochten 2 und Welzow-Süd II vorliegen, sind dagegen landesplanerische Entscheidungen der Länder. Sie können nur umgesetzt werden, wenn ein Bergbauunternehmen auch entsprechende Genehmigungsanträge stellt. Das wäre mit dem Ziel der neuen schwedischen Regierung nicht vereinbar. Die von den Ländern Brandenburg und Sachsen beschlossenen Pläne müssen daher wieder geändert werden.

jm

Weitere Informationen:
www.lausitzer-braunkohle.de

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